Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 004: Unterschied zwischen den Versionen
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(4) Der Landesparteitag wird durch den Versammlungsleiter geleitet. Dieser wird von den Stellvertretern unterstützt. Der Versammlungsleiter veranlasst die Wahl der Protokollführung; es sollen mindestens zwei Protokollführer gewählt werden. Ihm obliegt die Akkreditierung; er kann '''neue Akkreditierungspiraten bestimmen oder die''' des Einberufungsorgans nach § 8 Absatz 4 übernehmen. | (4) Der Landesparteitag wird durch den Versammlungsleiter geleitet. Dieser wird von den Stellvertretern unterstützt. Der Versammlungsleiter veranlasst die Wahl der Protokollführung; es sollen mindestens zwei Protokollführer gewählt werden. Ihm obliegt die Akkreditierung; er kann '''neue Akkreditierungspiraten bestimmen oder die''' des Einberufungsorgans nach § 8 Absatz 4 übernehmen. | ||
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Version vom 9. Januar 2016, 19:30 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA004 |
Einreichungsdatum | 9 Januar 2016 17:15:51 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | Redaktionelle Änderung. Der Begriff Akkreditierungspiraten ist für Außenstehende schwer nachzuvollziehen. |
Letzte Änderung | 09.01.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Änderung des § 10 Tagung der Landessatzung Antragstext Die Hauptversammlung möge beschließen, § 10 Abs. 4 Satz 3 der Landessatzung wie folgt zu ändern: Satz 3: Ihm obliegt die Akkreditierung; er kann ein neues Akkreditierungsteam bestimmen oder das Team des Einberufungsorgans nach § 8 Absatz 4 übernehmen. Antragsbegründung Die Änderung erfolgt aus redaktionellen Gründen, um eine einheitliche Darstellung und Lesbarkeit in der Satzung zu erreichen. Der Begriff “Akkreditierungspiraten“ ist für Außenstehende schwer nachzuvollziehen. Neue Fassung: § 10 Tagung (4) Der Landesparteitag wird durch den Versammlungsleiter geleitet. Dieser wird von den Stellvertretern unterstützt. Der Versammlungsleiter veranlasst die Wahl der Protokollführung; es sollen mindestens zwei Protokollführer gewählt werden. Ihm obliegt die Akkreditierung; er kann ein neues Akkreditierungsteam bestimmen oder das Team des Einberufungsorgans nach § 8 Absatz 4 übernehmen. Alte Fassung: § 10 Tagung (4) Der Landesparteitag wird durch den Versammlungsleiter geleitet. Dieser wird von den Stellvertretern unterstützt. Der Versammlungsleiter veranlasst die Wahl der Protokollführung; es sollen mindestens zwei Protokollführer gewählt werden. Ihm obliegt die Akkreditierung; er kann neue Akkreditierungspiraten bestimmen oder die des Einberufungsorgans nach § 8 Absatz 4 übernehmen. Piratenpad |
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
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