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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 017

375 Bytes hinzugefügt, 05:05, 3. Feb. 2016
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
|zusammenfassung=Regelung von Beauftragungen
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:
 
Modul 1a
regelt. Für die Höhe der Erstattung gilt jeweils die im Zeitpunkt des Anfalls der Aufwendungen gültige Kostenordnung. <br />
Bis zur Schaffung einer Kostenordnung erfolgt die Erstattung von Aufwendungen, die innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden, in billiger Weise."
 
Modul 1b <br />
|begruendung=
Hiermit wird eine Regelung für Beauftragungen, die bisher teilweise vom Vorstand, teilweise vom LPT erfolgten, geschaffen. Eine gesonderte Regelung erscheint daher sinnvoll.
<br />
Der Unterschied zwischen Modul 1a und 1b ist lediglich, daß in Modul 1a von "Mitgliedern", in Modul 1b von "Piraten" die Rede ist. Wegen der vorangegangenen Satzungsänderungsanträgen habe ich die zwei Module erarbeitet. Sofern [[Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 016|SÄA 016]] zugestimmt wird, steht insoweit nur Modul 1b zur Abstimmung.
<br />
Abs. 4 setzt eine Forderung des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.03.2014, 6 K 9244/11 um. Danach muß sich der Erstattungsanspruch aus der Satzung oder einem Vertrag ergeben. Ein Vorstandsbeschluß ist nicht ausreichend. Dies gilt insbesondere, wenn auf die Erstattung anschließend gegen Spendenquittung verzichtet wird.
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