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Parteitag/2016.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 022

1.105 Bytes hinzugefügt, 23:09, 9. Jun. 2016
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|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.2
|autor=[[Benutzer:Holger-DOSPirat37304|Holger-DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Holger-DOS|Diskussion]])
|antragstyp=Sonstiger Antrag
|titel=Berufungsverfahren gegen das Urteil des LSG Hessen vom 27.05.2016
|zusammenfassung=Der neue Landesvorstand LaVo möge das Berufungsverfahren fortsetzen.|text=Der Landesparteitag möge beschließen:<br/>Der neu gewählte Landesvorstand wird beauftragt, das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landesschiedsgerichtes Hessen vom 27.05.2016 (Verfahren LSG-HE 2015-11-26) fortzusetzen.<br/>|begruendung=Da der Der neu zu wählende Landesvorstand könnte durchaus mit demBerufungsgegner als Mitglied bzw. Vorsitzendem zusammengesetzt sein.<br/>Daher ist es nicht ausgeschlossen, daß die Rücknahme der Berufung im Vorstand beschlossen wird.<br/>Berufungsführer ist jedoch nicht der Landesvorstand, sondern der Landesparteitag. <br/>Daher bedarf es der Deutlichkeit eines Parteitagsbeschlusses zur Fortführung der Berufung. <br/>Das Berufungsverfahren erscheint erforderlich, um für eine mögliche Rechtsfolgenabwägung zukünftiger Parteitage auf einen Spruch des höchsten Prüfungsgremiums der Partei zurückgreifen zu können. <br/><br/>siehe hierzu auch: <br/>[http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Urteil_LSG_HE_2015_11_26_pseudonym.pdf Urteil LSG-HE 2015-11-26] <br/>[[Vorstand/Beschluss/2016-020]] <br/><br/>Hinweis: <br/>Hierdurch soll nicht zum Ausdruck gebracht werden, ob dem Urteil zugestimmt wird oder nicht. <br/>Es soll lediglich erreicht werden, daß für künftige Parteitage derartige Fehler möglichst ausgeschlossen werden. <br/>Sofern es erneut zu solchen Fehlern kommen sollte (hoffentlich nicht!), sollen die Rechtsfolgen möglichst zeitnah eingeschätzt werden können. <br/>
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.2
196
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