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|begruendung=Gerade kleinere Parteien sind durch unser Wahlrecht massiv benachteiligt. Sie müssen nicht nur die Parteieigenschaft nachweisen und einen hohen Aufwand betreiben, um Unterstützungsunterschriften zu sammeln, damit sie überhaupt an Wahlen teilnehmen können. Der letztendliche Genickbruch ist dann die sehr hohe 5%-Hürde. Häufig hört man im Wahlkampf den Satz: "Ich finde euch und eurer Programm ja gut, aber ich möchte meine Stimme nicht verschwenden." Eine selbsterfüllende Prophezeihung. Um dieser Problematik entgegenzutreten ohne die 5%-Hürde senken zu müssen, was aufgrund ihrer Verankerung in der Verfassung ohne eine breite Mehrheit der davon profitierenden Parteien kaum möglich ist, wäre eine Ersatzstimme in der oben genannten Form ein fairer Kompromiss. Sie würde kleinen Parteien auch ermöglichen zumindest die wichtige 1%-Hürde für die Parteienfinanzierung zu erreichen, um politische Arbeit wenigstens ein bisschen zu refinanzieren. Eine Ersatzstimme steigert den Anteil der Wählerstimmen, die im Parlament berücksichtigt werden und damit auch die Legitimität des Parlaments. Gerade die aktuelle Wahl im Saarland (27.3.2022) mit über 22% unberücksichtigter Stimmen sollte zu denken geben. Durch die Annahme dieses Positionspapier wäre eine Unterstützung eines eventuellen Volksbegehrens zu diesem Thema jederzeit möglich. | |begruendung=Gerade kleinere Parteien sind durch unser Wahlrecht massiv benachteiligt. Sie müssen nicht nur die Parteieigenschaft nachweisen und einen hohen Aufwand betreiben, um Unterstützungsunterschriften zu sammeln, damit sie überhaupt an Wahlen teilnehmen können. Der letztendliche Genickbruch ist dann die sehr hohe 5%-Hürde. Häufig hört man im Wahlkampf den Satz: "Ich finde euch und eurer Programm ja gut, aber ich möchte meine Stimme nicht verschwenden." Eine selbsterfüllende Prophezeihung. Um dieser Problematik entgegenzutreten ohne die 5%-Hürde senken zu müssen, was aufgrund ihrer Verankerung in der Verfassung ohne eine breite Mehrheit der davon profitierenden Parteien kaum möglich ist, wäre eine Ersatzstimme in der oben genannten Form ein fairer Kompromiss. Sie würde kleinen Parteien auch ermöglichen zumindest die wichtige 1%-Hürde für die Parteienfinanzierung zu erreichen, um politische Arbeit wenigstens ein bisschen zu refinanzieren. Eine Ersatzstimme steigert den Anteil der Wählerstimmen, die im Parlament berücksichtigt werden und damit auch die Legitimität des Parlaments. Gerade die aktuelle Wahl im Saarland (27.3.2022) mit über 22% unberücksichtigter Stimmen sollte zu denken geben. Durch die Annahme dieses Positionspapier wäre eine Unterstützung eines eventuellen Volksbegehrens zu diesem Thema jederzeit möglich. | ||
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Aktuelle Version vom 11. Oktober 2022, 20:38 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PP 0013 |
Einreichungsdatum | 28 März 2022 19:46:00 (UTC) |
Antragssteller | |
Antragstyp | Positionspapier |
Zusammenfassung des Antrags | Unterstützung des untenstehenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Ersatzstimme in das Wahlrecht für die Landtagswahlen in Brandenburg. |
Letzte Änderung | 11.10.2022 |
Status des Antrags |
Geprüft |
Abstimmung |
Angenommen |
Antragstitel Ersatzstimme für Landtagswahlen in Brandenburg Antragstext Die Piratenpartei Brandenburg unterstützt zur Demokratisierung unseres Landtagswahlrechts die Einführung der Möglichkeit eine Ersatzstimme abzugeben nach folgenden Gesetzentwurf. Die Ersatzstimme ermöglicht es neben der Zweitstimme eine weitere Stimme abzugeben, die im Falle eines Scheiterns der gewählten Partei an der 5%-Hürde einzeigt, auf welche Partei die Stimme übergehen soll. "Das Volk von Brandenburg hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes Art. 1 Wahlgesetz für den Landtag Brandenburg (Brandenburgisches Landeswahlgesetz - BbgLWahlG) 1. Abschnitt 1 § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert: 2. Abschnitt 1 § 3 wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt 4 § 36 Absatz 2 wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt 4 § 37 wird wie folgt geändert: § 37 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln (1) Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel 5. Abschnitt 10 § 54 wird wie folgt geändert: Art. 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Brandenburg in Kraft." Antragsbegründung Gerade kleinere Parteien sind durch unser Wahlrecht massiv benachteiligt. Sie müssen nicht nur die Parteieigenschaft nachweisen und einen hohen Aufwand betreiben, um Unterstützungsunterschriften zu sammeln, damit sie überhaupt an Wahlen teilnehmen können. Der letztendliche Genickbruch ist dann die sehr hohe 5%-Hürde. Häufig hört man im Wahlkampf den Satz: "Ich finde euch und eurer Programm ja gut, aber ich möchte meine Stimme nicht verschwenden." Eine selbsterfüllende Prophezeihung. Um dieser Problematik entgegenzutreten ohne die 5%-Hürde senken zu müssen, was aufgrund ihrer Verankerung in der Verfassung ohne eine breite Mehrheit der davon profitierenden Parteien kaum möglich ist, wäre eine Ersatzstimme in der oben genannten Form ein fairer Kompromiss. Sie würde kleinen Parteien auch ermöglichen zumindest die wichtige 1%-Hürde für die Parteienfinanzierung zu erreichen, um politische Arbeit wenigstens ein bisschen zu refinanzieren. Eine Ersatzstimme steigert den Anteil der Wählerstimmen, die im Parlament berücksichtigt werden und damit auch die Legitimität des Parlaments. Gerade die aktuelle Wahl im Saarland (27.3.2022) mit über 22% unberücksichtigter Stimmen sollte zu denken geben. Durch die Annahme dieses Positionspapier wäre eine Unterstützung eines eventuellen Volksbegehrens zu diesem Thema jederzeit möglich. Link
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