SAPO/SO/0021: Unterschied zwischen den Versionen
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− | |titel= | + | |titel=Ablehnung der Pflicht zur Offenlegung von Passwörtern oder IP-Adresse |
|zusammenfassung=Die Piraten Brandenburg lehnen die Pflicht zur Offenlegung Passwörtern oder IP-Adressen durch Telemediendienste strikt ab. | |zusammenfassung=Die Piraten Brandenburg lehnen die Pflicht zur Offenlegung Passwörtern oder IP-Adressen durch Telemediendienste strikt ab. | ||
|text=Der Parteitag des LV Brandenburg möge beschließen: | |text=Der Parteitag des LV Brandenburg möge beschließen: | ||
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− | Bisher fehlten im Telemediendienstgesetz aber Regeln „zur Auskunft anhand von IP-Adressen, zur Abfrage von Passwörtern, zur Vertraulichkeit der Auskunft“ und zur Form des Ersuchens. Ebenfalls ausdrücklich geregelt | + | Bisher fehlten im Telemediendienstgesetz aber Regeln „zur Auskunft anhand von IP-Adressen, zur Abfrage von Passwörtern, zur Vertraulichkeit der Auskunft“ und zur Form des Ersuchens. Ebenfalls ausdrücklich geregelt wird die Verpflichtung von Telemediendiensteanbietern, über derlei Anfragen Stillschweigen zu bewahren. |
Version vom 15. Dezember 2019, 11:27 Uhr
Ständiges Antragsportal | Tagesordnung | Satzung | Grundsatzprogramm | Wahlprogramm | Positionspapiere | Sonstige Anträge | Hinweise zum Antragsportal
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SO 0021 |
Einreichungsdatum | 15 Dezember 2019 09:25:44 (UTC) |
Antragssteller | |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piraten Brandenburg lehnen die Pflicht zur Offenlegung Passwörtern oder IP-Adressen durch Telemediendienste strikt ab. |
Letzte Änderung | 15.12.2019 |
Status des Antrags |
Ungeprüft |
Abstimmung |
Noch nicht abgestimmt |
Antragstitel Ablehnung der Pflicht zur Offenlegung von Passwörtern oder IP-Adresse Antragstext Der Parteitag des LV Brandenburg möge beschließen:
Antragsbegründung Die Bundesregierung will Telemediendienste wie WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co., verpflichten, auf Anfrage sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss an Sicherheitsbehörden herauszugeben.
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