SAPO/WP/0034: Unterschied zwischen den Versionen
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Lediglich wenn die kommerziellen Interessen einer Veranstaltung im Vordergrund stehen, kann im Ausnahmefall die Erhebung von Gebühren bei der von der Veranstaltung profitierenden Person gerechtfertigt sein.<br> | Lediglich wenn die kommerziellen Interessen einer Veranstaltung im Vordergrund stehen, kann im Ausnahmefall die Erhebung von Gebühren bei der von der Veranstaltung profitierenden Person gerechtfertigt sein.<br> | ||
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Version vom 8. März 2020, 13:20 Uhr
Ständiges Antragsportal | Tagesordnung | Satzung | Grundsatzprogramm | Wahlprogramm | Positionspapiere | Sonstige Anträge | Hinweise zum Antragsportal
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP 0034 |
Einreichungsdatum | 13 Februar 2020 03:24:10 (UTC) |
Antragssteller | |
Antragstyp | Wahlprogramm |
Zusammenfassung des Antrags | grundsätzlich keine Gebühren für Polizeieinsätze |
Letzte Änderung | 08.03.2020 |
Status des Antrags |
Geprüft |
Abstimmung |
Noch nicht abgestimmt |
Antragstitel Gebührenlose Polizeieinsätze Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, daß Wahlprogramm im Bereich "Inneres und Justiz" um folgenden Punkt zu ergänzen: Antragsbegründung
Link
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