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Diskussion
Benutzer: Hans-Jörg Guhla (Radrenner)
Potsdam ist ein Beispiel im Land Brandenburg, welche welches zeigt, dass nicht alle öffentlichen Flächen zugänglich sind, weil diese von den Eigentümern der GRundstücke Grundstücke zugestellt werden. Deshalb stimme ich grundsätzlich dem Antrag und deiner Argumentation zu. Die Entschädigung sollte dem m²-Preis des Grundstückswertes entsprechen. Die anfallenden laufenden Unterhaltungsausgaben sind Bestandteil des Landeshaushaltes. Wie es bei den Straßenausbaubeiträgen u.ä. heute gehandhabt wird, sind die Bürger nicht weiter zu belasten, sondern von jeglichen weiteren Kosten, die sich aus der Nutzung und Erhaltung der Wege ergeben, freizustellen. Dazu sind Fördermittel, Eigenmittel, Maßnahmen des Arbeitsamtes einzubeziehen.
Dies sollte in der Begründung mit stehen.
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