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Achim Ag
Potsdam ist ein Beispiel im Land Brandenburg, welche zeigt, dass nicht alle öffentlichen Flächen zugänglich sind, weil diese von den Eigentümern der GRundstücke zugestellt werden. Deshalb stimme ich grundsätzlich dem Antrag und deiner Argumentation zu. Die Entschädigung sollte dem m²-Preis des Grundstückswertes entsprechen. Die anfallenden laufenden Unterhaltungsausgaben sind Bestandteil des Landeshaushaltes. Wie es bei den Straßenausbaubeiträgen u.ä. heute gehandhabt wird, sind die Bürger von jeglichen weiteren Kosten, die sich aus der Nutzung und Erhaltung der Wege ergeben, freizustellen.