Teilhabebeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Oktober 2015, 21:00 Uhr
Landesverband | Geschäftsstelle | Vorstand | Parteitage | Schiedsgericht | Datenschutzbeauftragter | Gliederungen | Mitglieder | Finanzen | Wahlen
Mit Beschluss 2015-045 wurde Holger Hofmann zum Beauftragten für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Piratenpartei (Teilhabebeauftragter) für den Landesverband Brandenburg ernannt.
Kontaktdaten
teilhabebeauftragter@piratenbrandenburg,de
(Die folgenden Texte sind im Wesentlichen aus der Begründung zur Ausschreibung entnommen. Sie wurden für diese Wiki-Seite entsprechend angepaßt.)
Aufgabengebiet
- Der Beauftragte soll mit darauf hinwirken, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Piratenpartei zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
- Hauptanliegen dieser Beauftragung ist hierbei die Feststellung des Beauftragten, welche Barrieren die Piraten an der Teilnahme an Veranstaltungen wie etwa Landesparteitagen hindern oder sie in ihrer Teilnahme einschränken.
- Hierbei sollen nicht nur körperliche, sondern auch technische, religiöse, weltanschauliche und sonstige Schranken erfasst werden.
- Orte zukünftiger Veranstaltungen sollen von dem Beauftragten auf ihre Barrierearmut untersucht werden.
- Der Beauftragte ist in das Auswahlverfahren des Ortes eines Landesparteitages einzubeziehen, ihm ist vom Landesvorstand frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
- Auch soll er Vorschläge zur Durchführung von Veranstaltungen und der benötigten (technischen und personellen) Mittel erarbeiten.
Beratungspflicht
- Der Beauftragte für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Piratenpartei soll für Anfragen aus dem Landesverband beratend zur Verfügung stehen.
Schweigepflicht
- Über Erkenntnisse zu Personen, die der Beauftragte im Rahmen seiner Tätigkeit erlangt, hat er absolutes Stillschweigen -auch gegenüber dem Landesvorstand- zu wahren.