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Teilhabebeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. Mai 2017, 09:42 Uhr

Landesverband | Geschäftsstelle | Vorstand | Parteitage | Schiedsgericht | Datenschutzbeauftragter | Gliederungen | Mitglieder | Finanzen | Wahlen


Mit Beschluss 2015-045 wurde Holger Hofmann zum Beauftragten für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Piratenpartei (Teilhabebeauftragter) für den Landesverband Brandenburg ernannt.

Kontaktdaten

E-Mail:
teilhabebeauftragter@piratenbrandenburg.de

Fragebogen zur Feststellung von Einschränkungen im Parteileben als Pirat

1. Bericht an den Vorstand zur Barrierefreiheit in der Piratenpartei
hieraus abgeleitete Fragen für Parteitage: Barrierefreiheit auf Parteitagen

Tätigkeitsbericht 2015/2016

(Die folgenden Texte sind im Wesentlichen aus der Begründung zur Ausschreibung entnommen. Sie wurden für diese Wiki-Seite entsprechend angepaßt.)

Aufgabengebiet

  • Der Beauftragte soll mit darauf hinwirken, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Piratenpartei zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
  • Hauptanliegen dieser Beauftragung ist hierbei die Feststellung des Beauftragten, welche Barrieren die Piraten an der Teilnahme an Veranstaltungen wie etwa Landesparteitagen hindern oder sie in ihrer Teilnahme einschränken.
  • Hierbei sollen nicht nur körperliche, sondern auch technische, religiöse, weltanschauliche und sonstige Schranken erfasst werden.
  • Orte zukünftiger Veranstaltungen sollen von dem Beauftragten auf ihre Barrierearmut untersucht werden.
  • Der Beauftragte ist in das Auswahlverfahren des Ortes eines Landesparteitages einzubeziehen, ihm ist vom Landesvorstand frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
  • Auch soll er Vorschläge zur Durchführung von Veranstaltungen und der benötigten (technischen und personellen) Mittel erarbeiten.

Beratungspflicht

  • Der Beauftragte für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Piratenpartei soll für Anfragen aus dem Landesverband beratend zur Verfügung stehen.

Schweigepflicht

  • Über Erkenntnisse zu Personen, die der Beauftragte im Rahmen seiner Tätigkeit erlangt, hat er absolutes Stillschweigen -auch gegenüber dem Landesvorstand- zu wahren.


Dokumente:

Mobilität gesundheitlich eingeschränkter Personen

Stellung der Landesregierung zur Mitnahme von Fahrrädern in den Zügen des VBB

Stellung des VBB zur Mobilität von gesundheitlich eingeschränkten Personen