Vorstand/Anfragen/Nr-00015: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die derzeitige Handhabung der Behandlung von Reisekosten durch den Vorstand ist mir nicht bekannt. Der Anlaß dieses Thema einmal anzusprechen ist, dass ich auf dem LPT mit einem Kassenprüfer gesprochen habe, der mir mitteilte, | + | Die derzeitige Handhabung der Behandlung von Reisekosten durch den Vorstand ist mir nicht bekannt. Der Anlaß dieses Thema einmal anzusprechen ist, dass ich auf dem LPT mit einem Kassenprüfer gesprochen habe, der mir mitteilte, daß(/ss) er im n(/N)achhinein meistens auf Erstattung verzichtet. Das ist natürlich sehr nett von ihm, und unterstreicht sein tolles Engagement. M.E. wäre es unter'm Strich sinnvoll, hierbei auf die Verfahrensweise im Bundesverband zurückzugreifen: [http://wiki.piratenpartei.de/Reisekostenerstattung Reisekostenerstattung] |
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Womöglich wird das faktisch bereits so gehandhabt; ein Beschluss dazu ist mir jedoch nicht bekannt. Grundlage wäre § 15 Abs 3 Satz 1, 2. Alt der Bundessatzung. M.E. wäre es sinnvoll, so einen Beschluss jeweils immer nur für ein Jahr zu tätigen oder mit der Amtszeit des amtierenden Vorstandes zu verbinden (Frage der jeweiligen finanziellen Situation). | Womöglich wird das faktisch bereits so gehandhabt; ein Beschluss dazu ist mir jedoch nicht bekannt. Grundlage wäre § 15 Abs 3 Satz 1, 2. Alt der Bundessatzung. M.E. wäre es sinnvoll, so einen Beschluss jeweils immer nur für ein Jahr zu tätigen oder mit der Amtszeit des amtierenden Vorstandes zu verbinden (Frage der jeweiligen finanziellen Situation). | ||
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Außerdem sollten vom Vorstand im Budget die Reisekosten, der beiden Kassenprüfer für bis zu vier Kassenprüfungen im Jahr 2011, eingeplant werden. | Außerdem sollten vom Vorstand im Budget die Reisekosten, der beiden Kassenprüfer für bis zu vier Kassenprüfungen im Jahr 2011, eingeplant werden. | ||
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+ | :*Im Übrigen hätte die Klarstellung den Vorteil, dass Reisekosten grds. beansprucht werden können und der Empfänger diese nach Erhalt (frei) spenden könnte. Dies löst einen nicht unerheblichen Effekt bei der staatlichen Parteienfinanzierung aus (und wirkt für den Spender selbst iRd § 10b iVm § 34g EStG steuermindernd) - welches eine völlig legale Sache ist. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] 19:45, 13. Feb. 2011 (CET) | ||
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+ | Siehe auch http://wiki.piratenpartei.de/Reisekostenerstattung | ||
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+ | Anmerkung: Die Regelung des BSM wird übernommen, sofern die Kassenlage es zulässt." | ||
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Aktuelle Version vom 1. Januar 2012, 23:27 Uhr
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Thema: Anregung: Ausdrückliche Übernahme eines Beschlusses des Bundesvorstandes für das GJ 2011
Name: Nr 75:in spe
Status: erledigt
Frage
Die derzeitige Handhabung der Behandlung von Reisekosten durch den Vorstand ist mir nicht bekannt. Der Anlaß dieses Thema einmal anzusprechen ist, dass ich auf dem LPT mit einem Kassenprüfer gesprochen habe, der mir mitteilte, daß(/ss) er im n(/N)achhinein meistens auf Erstattung verzichtet. Das ist natürlich sehr nett von ihm, und unterstreicht sein tolles Engagement. M.E. wäre es unter'm Strich sinnvoll, hierbei auf die Verfahrensweise im Bundesverband zurückzugreifen: Reisekostenerstattung Reisekostenformular.pdf. Womöglich wird das faktisch bereits so gehandhabt; ein Beschluss dazu ist mir jedoch nicht bekannt. Grundlage wäre § 15 Abs 3 Satz 1, 2. Alt der Bundessatzung. M.E. wäre es sinnvoll, so einen Beschluss jeweils immer nur für ein Jahr zu tätigen oder mit der Amtszeit des amtierenden Vorstandes zu verbinden (Frage der jeweiligen finanziellen Situation).
Er könnte etwa so lauten:
- Der Vorstand beschließt, Erstattungen der Reisekosten von Mitgliedern des Landesverbandes erfolgen im Jahr 2011 nach der vom Bundesvorstand, am 27. August 2009 beschlossenen, Regelung zur Reisekostenerstattung, die im Bundeswiki unter dem Link http://wiki.piratenpartei.de/Reisekostenerstattung einsehbar ist. Antragsteller haben das dafür erstellte Formular Reisekostenformular.pdf zu verwenden.
Außerdem sollten vom Vorstand im Budget die Reisekosten, der beiden Kassenprüfer für bis zu vier Kassenprüfungen im Jahr 2011, eingeplant werden.
- Im Übrigen hätte die Klarstellung den Vorteil, dass Reisekosten grds. beansprucht werden können und der Empfänger diese nach Erhalt (frei) spenden könnte. Dies löst einen nicht unerheblichen Effekt bei der staatlichen Parteienfinanzierung aus (und wirkt für den Spender selbst iRd § 10b iVm § 34g EStG steuermindernd) - welches eine völlig legale Sache ist. Bastian 19:45, 13. Feb. 2011 (CET)
--Nr 75:in spe 15:51, 13. Feb. 2011 (CET)
Antwort
http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Protokolle/2011-02-25#Nr-00015
"Die Beantragung auf Erstattung muss vor dem Reiseantritt stattfinden. Anträge auf Reisekostenerstattung können natürlich jederzeit gestellt werden.
Siehe auch http://wiki.piratenpartei.de/Reisekostenerstattung
Anmerkung: Die Regelung des BSM wird übernommen, sofern die Kassenlage es zulässt."
Grüße, Sebastian Pochert, der Protokollant