Unterstütze uns! Spende jetzt!

Vorstand/Anfragen/Nr-00072: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PiratenWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Vorstand TopNavigation}} __NOTOC__ '''Zurück zur Fragenübersicht''' {{Achtung|Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch de…“)
 
Zeile 20: Zeile 20:
 
== Antwort ==
 
== Antwort ==
  
Antwort bitte hier rein!
+
Hallo,
  
 +
lt. Finanzordnung §11(1) werden nur Einzelspenden ab 1.000€ sofort veröffentlicht. Spenden einer Person die über das Jahr kumuliert 10.000€ übersteigen werden dann gesondert ausgewiesen.
 +
 +
Für den LV Brandenburg gab es jedoch keine Einzelspenden über 1.000€, welche der Veröffentlichungspflicht unterliegen.
  
 
<!-- Kategorie -->
 
<!-- Kategorie -->
 
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
 
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]

Version vom 13. März 2013, 17:28 Uhr

Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen


Zurück zur Fragenübersicht


ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Veröffentlichung von Spenden ab 1.000 Euro
Name: RicoB CB (Diskussion)
Status: neu

Frage

Der Bundesparteitag in Offenbach hat die Veröffentlichung von Spenden ab 1.000 Euro pro Spender und Jahr beschlossen. Für das Jahr 2012 werden auf der Seite http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen/Spenden_2012 keine derartigen Spender aus dem Landesverband Brandenburg (bzw. dessen Untergliederungen) aufgeführt. Ich frage: Gab es im Landesverband Brandenburg im Jahr 2012 Spender, die mehr als 1.000 Euro gespendet haben und daher in der Auflistung noch fehlen? Danke für die Beantwortung.

Antwort

Hallo,

lt. Finanzordnung §11(1) werden nur Einzelspenden ab 1.000€ sofort veröffentlicht. Spenden einer Person die über das Jahr kumuliert 10.000€ übersteigen werden dann gesondert ausgewiesen.

Für den LV Brandenburg gab es jedoch keine Einzelspenden über 1.000€, welche der Veröffentlichungspflicht unterliegen.