Unterstütze uns! Spende jetzt!

Vorstand/Anfragen/Nr-00242: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PiratenWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Vorstand TopNavigation}} __NOTOC__ '''Zurück zur Fragenübersicht''' {{Achtung|Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch de…“)
 
(Antwort)
 
Zeile 11: Zeile 11:
 
|Thema = Einladung zum Online-Parteitag am 28.03.2020
 
|Thema = Einladung zum Online-Parteitag am 28.03.2020
 
|Name = Andreas Schramm
 
|Name = Andreas Schramm
|Status = neu
+
|Status = beantwortet
 
}}
 
}}
  
Zeile 29: Zeile 29:
 
<br>
 
<br>
 
== Antwort ==
 
== Antwort ==
 
+
Antwort zu Frage 1: Ja<br />
Antwort bitte hier rein!
+
Antwort zu Frage 2: Alle Mitglieder, die eine Email-Adresse angegeben haben, wurden angeschrieben. Rückläufer gab es keine. Eine Einladung per Briefpost ist lt. Satzung grundsätzlich nicht vorgesehen.
 
 
  
 
<!-- Kategorie -->
 
<!-- Kategorie -->
 
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
 
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]

Aktuelle Version vom 25. März 2020, 09:05 Uhr

Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen


Zurück zur Fragenübersicht


ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Einladung zum Online-Parteitag am 28.03.2020
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet

Frage

Nach § 22 (3) der Landessatzung erfolgt die Einladung an die Mitglieder zu einem Online-Parteitag per E-Mail und zusätzlich durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes. 2Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen.

Auf dem Landesblog sehe ich keine Einladung für den anstehenden Online-Parteitag. Im Wiki des Landesverbandes befindet sich zudem lediglich der Entwurf einer Einladung für den anstehenden Online-Parteitag. Ob alle Mitglieder per Mail (oder anderweitig, etwa per Brefpost) eingeladen worden sind, kann ich nicht beurteilen.
Ich frage nun:
1. Geht der Landesvorstand davon aus, dass alle Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg zum Online-Parteitag am 28.03.2020 ordnungsgemäß eingeladen wurden?
2. Sofern die Frage zu 1. bejaht wird, frage ich weiter:
Wurden die Mitglieder, die nicht per Mail erreicht werden konnten, vom Landesvorstand anderweitig -etwa per Briefpost- zum Online-Parteitag eingeladen? Wenn ja, wie?

Antwort

Antwort zu Frage 1: Ja
Antwort zu Frage 2: Alle Mitglieder, die eine Email-Adresse angegeben haben, wurden angeschrieben. Rückläufer gab es keine. Eine Einladung per Briefpost ist lt. Satzung grundsätzlich nicht vorgesehen.