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Vorstand/Anfragen/Nr-00243

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Version vom 3. April 2020, 18:38 Uhr von Bastian (Diskussion | Beiträge) (beantwortet)
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Thema: Einladungen zum OPT 2020.1 pp.
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet

Frage

1. Hat der Landesvorstand (Landesschatzmeister) zum OPT 2020.1 eine Einladungen an ein oder mehrere ausgetretene Mitglieder der Piratenpartei Deutschland versandt?
2. Sofern Frage 1 bejaht wird: Um wie viele ehemalige Mitglieder handelt es sich?
3. Sofern Frage 1 bejahrt wird: Hat der Landesvorstand (Landesschatzmeister) zum OPT 2020.1 eine Einladungen an ein oder mehrere ausgetretene Mitglieder der Piratenpartei Deutschland vesandt, welche schon länger als drei Monate nicht mehr Mitglied der Piratenpartei Deutschland sind?
4. Sofern Frage 1. oder/und Frage 3. bejaht wird/werden: Gab es von einem oder mehreren ehemaligen Mitgliedern Beschwerden darüber, dass sie nach ihrem Austritt noch Post erhalten haben?
4. Gibt es ein oder mehrere ehemalige Mitglieder der Piratenpartei Deutschland im Landesverband Brandenburg, dem oder denen vom amtierenden Landesschatzmeister Sebastian Krone die Löschung ihrer Mitgliederdaten bestätigt worden ist und die anschließend gleichwohl noch Post (von der Piratenpartei) erhalten haben?

Antwort

Die Quelle der Daten für Einladungen ist das aktuelle Verzeichnis im sogenannten PRM der Piratenpartei, auf das verschiedene Instanzen Zugriff haben.
Ob hier angeblich ausgetretene Mitglieder eine Einladung erhalten haben, kann nicht verifiziert werden. So ist das auch mit dem Postversand. Wenn Beschwerden diesbezüglich eingehen, werden diese zeitnah abgearbeitet. Es gibt keine Erkenntnisse, ob es (noch) sogenannte Schattenkopien der Mitgliederdaten gibt, allenfalls die Vermutung.
Zumindest ist zum 31.01.2020 das PRM mit den dem amtierenden Landesschatzmeister (LSM) vorliegenden - recht lückenhaften - Unterlagen abgeglichen worden.
Wenn Meldungen über einen Austritt aaO. eingehen, z.B. einer Gliederung und nicht an den LSM weitergeleitet werden, ist das bedauerlich, soll aber vorkommen. Darüber hinaus erhalten die Zuständigen der Gliederungen auf Anfrage zeitnah eine aktuelle Mitgliederliste, die dann eigenverantwortlich geprüft werden muss.

Im Übrigen ist es völlig unerheblich, wenn versehentlich Ex-Mitglieder eingeladen werden, allenfalls unschön. Aus einer Einladung können keine Rechte hergeleitet werden, da die aktuelle Stimmberechtigung geprüft wird. Der Zugang zu Hauptversammlungen steht jedermann offen, sofern die Versammlung nichts anderes beschließt. Dazu muss sich diese erst konstituiert haben, um Beschlüsse fassen zu können.
--- Bastian (Diskussion) 18:37, 3. Apr. 2020 (CEST)