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Vorstand/Anfragen/Nr-00247: Unterschied zwischen den Versionen

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(1) an der Heiden M, Hamouda O: Schätzung der aktuellen Entwicklung der SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland – Nowcasting; veröffentlicht vom Robert-Koch-Institut - https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/6650.2/17_2020_2.Artikel.pdf?sequence=3&isAllowed=y <br>
 
also '''vor''' Erlass der 2. SARS-CoV-2-EindV, die erheblich in das Leben der Menschen eingriff <br><br>
 
 
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Da die Anreise für Nichtautofahrer über Berlin erfolgen muss, sollte auch die abweichende Berliner Verordnung berücksichtigt werden.
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(1) an der Heiden M, Hamouda O: Schätzung der aktuellen Entwicklung der SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland – Nowcasting; veröffentlicht vom Robert-Koch-Institut - https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/6650.2/17_2020_2.Artikel.pdf?sequence=3&isAllowed=y <br>
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also '''vor''' der Änderung der 2. SARS-CoV-2-EindV, die erheblich in das Leben der Menschen eingriff <br><br>
 
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Der Landesvorstand (LaVo) beobachtet die Entwicklungen hinsichtlich der Eindämmungsverordnung sehr genau und wird sich auf seinem Arbeitstreffen am 23.04.2020 auch mit LPTBB 2020.1 befassen. <br />
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Nach Ansicht des LaVo bestehen folgende Möglichkeiten:<br />
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Der LV Brandenburg befindet sich im Bundesland Brandenburg und dem LaVo ist bekannt, dass es unterschiedliche Rechtsverordnungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes iVm. Art. 80 GG gibt. Allerdings beabsichtigt der LaVo nicht, den LPT in einem anderen Bundesland z.B. Berlin durchzuführen.<br />
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Von speziellen Reisebeschränkungen die Mitglieder des LV Brandenburg betreffend, ist dem LaVo nichts bekannt.<br />
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Aktuelle Version vom 18. April 2020, 11:15 Uhr

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Thema: LPT 2020.1 ???
Name: Holger-DOS (Diskussion)
Status: beantwortet

Frage

Nach der SARS-CoV-2-EindV i.d.F.v. 17.04.2020 (GVBl. II Nr. 21) sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen untersagt (§ 1 Abs. 1).
Zudem besteht eine Ausgangssperre (§ 12 Abs. 2), so daß auch eine Anreise untersagt ist.

Die Verordnung gilt zwar voraussichtlich nur bis 08.05.2020 (§ 14 Abs. 2),
da jedoch seit spätestens 23.03.2020 die Reproduktionszahl des Virus < 1 ist (1),
ist nicht von einem Ende der Maßnahmen am 08.05.2020 auszugehen.

Wird der LPT stattfinden?
Wie sind die Planungen dazu?

Da die Anreise für Nichtautofahrer über Berlin erfolgen muss, sollte auch die abweichende Berliner Verordnung berücksichtigt werden.

(1) an der Heiden M, Hamouda O: Schätzung der aktuellen Entwicklung der SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland – Nowcasting; veröffentlicht vom Robert-Koch-Institut - https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/6650.2/17_2020_2.Artikel.pdf?sequence=3&isAllowed=y
also vor der Änderung der 2. SARS-CoV-2-EindV, die erheblich in das Leben der Menschen eingriff

Antwort

Der Landesvorstand (LaVo) beobachtet die Entwicklungen hinsichtlich der Eindämmungsverordnung sehr genau und wird sich auf seinem Arbeitstreffen am 23.04.2020 auch mit LPTBB 2020.1 befassen.

Nach Ansicht des LaVo bestehen folgende Möglichkeiten:

a) Den Termin stattfinden lassen
b) Einen neuen Termin festsetzen
c) Einen Onlineparteitag daraus machen

Selbstverständlich haben die Mitglieder die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge bei allen öffentlichen Treffen des LaVo einzubringen.

Der LV Brandenburg befindet sich im Bundesland Brandenburg und dem LaVo ist bekannt, dass es unterschiedliche Rechtsverordnungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes iVm. Art. 80 GG gibt. Allerdings beabsichtigt der LaVo nicht, den LPT in einem anderen Bundesland z.B. Berlin durchzuführen.

Von speziellen Reisebeschränkungen die Mitglieder des LV Brandenburg betreffend, ist dem LaVo nichts bekannt.

--- Bastian (Diskussion) 11:13, 18. Apr. 2020 (CEST) (Landessschatzmeister)