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Vorstand/Anfragen/Nr-00249: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch unverzügliches Handeln ist der Landesvorstand seiner gesetzlichen Verpflichtung nach DSGVO/BDSG-neu nachgekommen und hat diese Veröffentlichungen gelöscht; die gilt auch für den schwerer wiegenden Wiederholungsfall. <br />
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Ansonsten kann die Anfrage vom Landesvorstand erst beantwortet werden, wenn das laufende Verfahren abgeschlossen ist. Sobald dieses so ist, kann diese Anfrage erneut gestellt werden.<br />
 
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Aktuelle Version vom 30. April 2020, 13:43 Uhr

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ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Urteil Schiedsgerichtsverfahren
Name: Riccardo
Status: beantwortet

Frage

Nach Beendigung des Schiedsgerichtsverfahrens so wie, auf Grundlage des ergangenen Urteils vom Landesschiedsgericht Niedersachsen, würde ich vom Landesvorstand gern folgende Frage beantwortet haben. (https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/d3/Urteil-LSG-NI-2020-04-27-01.pdf )

Welche Konsequenzen werden die Datenschutz-Verstöße der 2 Wiki-Anfragen für den Anfragenden haben.

Antwort

Durch unverzügliches Handeln ist der Landesvorstand seiner gesetzlichen Verpflichtung nach DSGVO/BDSG-neu nachgekommen und hat diese Veröffentlichungen gelöscht; die gilt auch für den schwerer wiegenden Wiederholungsfall.
Ansonsten kann die Anfrage vom Landesvorstand erst beantwortet werden, wenn das laufende Verfahren abgeschlossen ist. Sobald dieses so ist, kann diese Anfrage erneut gestellt werden.

--- Bastian (Diskussion) 13:43, 30. Apr. 2020 (CEST) (Landesschatzmeister)