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Vorstand/Anfragen/Nr-00253

1.073 Bytes hinzugefügt, 11:56, 31. Mai 2020
Antwort
|Thema = Öffentliche Aufrufe zum Parteiaustritt auf der offiziellen Seite der Piratenpartei zulässig?
|Name = [[Benutzer:Holger-DOS|Holger-DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Holger-DOS|Diskussion]])
|Status = neubeantwortet
}}
<br>
Wie sieht der Vorstand den Aufruf zum Parteiaustritt auf der offiziellen Seite der Partei, insbesondere im Hinblick auf § 6 Bundessatzung / § 6 Landessatzung? <br>
Teilt der Vorstand die Meinung des namentlich bekannten Piraten, daß Piraten, die mit der derzeitigen Politik nicht einverstanden sind, die Partei verlassen sollten? <br>Hat die Partei so viele Mitglieder, daß sie es sich leisten kann, einzelne Mitglieder zum Austritt aufzufordern?
== Antwort ==
Der Landesvorstand beobachtet die Meinungsäußerungen von Piraten insbesondere auf den Mediendiensten des Landesverbandes recht genau, zumindest soweit es die zur Verfügung stehende Zeit zulässt.<br />
 
Aufrufe, die Piratenpartei zu verlassen, die Piratenpartei nicht zu wählen, dem beschlossenen Programm widersprechenden Äußerungen und/oder als Fragen getarnte Verunglimpfungen von Organen des Landesverbandes etc. müssen je nach Sachlage zu Reaktionen führen, wenn sie veranlasst sind.<br />
 
Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung des Art. 5 GG, der den Menschen zu Recht einen großen Spielraum einräumt. Piraten stehen für die Einhaltung von Regeln ein, die auch ihre Grenzen haben. Der ihnen innewohnende Freigeist gehört dazu.<br />
== Antwort ==Allerdings ist der Landesvorstand auch an die Regel gebunden, sich zu laufenden Verfahren nicht zu äußern.<br />
Antwort bitte hier rein![[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) (Landesschatzmeister)
<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
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