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Vorstand/Anfragen/Nr-00253

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ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Öffentliche Aufrufe zum Parteiaustritt auf der offiziellen Seite der Piratenpartei zulässig?
Name: Holger-DOS (Diskussion)
Status: beantwortet

Frage

Auf der offiziellen Seite der Piratenpartei Brandenburg in den Kommentaren ruft ein namentlich bekannter Pirat einen namentlich nicht bekannten Piraten zum Austritt aus der Piratenpartei auf, weil dieser die derzeit gefahrene aktuelle Politik in Frage stellt. Dabei unterstellt der namentlich bekannte Pirat dem namentlich unbekannten Piraten eine Verschwörungstheorie, obwohl der namentlich bekannte Pirat sich nicht mit dem Thema beschäftigt hat, wie er selbst schreibt.

Wie sieht der Vorstand den Aufruf zum Parteiaustritt auf der offiziellen Seite der Partei, insbesondere im Hinblick auf § 6 Bundessatzung / § 6 Landessatzung?
Teilt der Vorstand die Meinung des namentlich bekannten Piraten, daß Piraten, die mit der derzeitigen Politik nicht einverstanden sind, die Partei verlassen sollten?
Hat die Partei so viele Mitglieder, daß sie es sich leisten kann, einzelne Mitglieder zum Austritt aufzufordern?

Antwort

Der Landesvorstand beobachtet die Meinungsäußerungen von Piraten insbesondere auf den Mediendiensten des Landesverbandes recht genau, zumindest soweit es die zur Verfügung stehende Zeit zulässt.

Aufrufe, die Piratenpartei zu verlassen, die Piratenpartei nicht zu wählen, dem beschlossenen Programm widersprechenden Äußerungen und/oder als Fragen getarnte Verunglimpfungen von Organen des Landesverbandes etc. müssen je nach Sachlage zu Reaktionen führen, wenn sie veranlasst sind.

Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung des Art. 5 GG, der den Menschen zu Recht einen großen Spielraum einräumt. Piraten stehen für die Einhaltung von Regeln ein, die auch ihre Grenzen haben. Der ihnen innewohnende Freigeist gehört dazu.

Allerdings ist der Landesvorstand auch an die Regel gebunden, sich zu laufenden Verfahren nicht zu äußern.

Bastian (Diskussion) (Landesschatzmeister)