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Vorstand/Antrag/2012-033

2.464 Bytes hinzugefügt, 07:32, 9. Jun. 2012
keine Bearbeitungszusammenfassung
|termin= 08.06.2012
|status= neuTeil 1 angenommen, Teil 2 abgelehnt
|thema=
'''OM gegen "Kola Colman"'''
|antrag=
Der Vorstand des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland möge beschließen (um Einzel-Abstimmung der beiden Punkte wird gebeten!):
1. Gegen das unter dem Pseudonym "Kola Colman" (bürgerlicher Name: [dem Vorstand bekannt]) bekannte Mitglied der Piratenpartei Brandenburg wird gemäß § 6 Absatz 1 der Landessatzung eine Verwarnung ausgesprochen.
 
2. Das unter dem Pseudonym "Kola Colman" (bürgerlicher Name: [dem Vorstand bekannt]) bekannte Mitglied der Piratenpartei Brandenburg wird von der Landes-Mailingliste der PIRATEN Brandenburg ausgeschlossen.
Das unter dem Pseudonym "Kola Colman" (bürgerlicher Name: [dem Vorstand bekannt]) bekannte Mitglied der Piratenpartei Brandenburg hat wiederholt gegen die Satzung und die Grundsätze der Piratenpartei Deutschland verstoßen.
 
§ 1 Absatz 1 der Bundessatzung lautet: "Die Piratenpartei Deutschland [...] vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. [...]"
 
Das Parteiprogramm führt im Abschnitt Geschlechter- und Familienpolitik unter anderem aus: "Die Piratenpartei steht für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik. [...] Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht. [...] Verfolgung aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung ist Unrecht."
 
Das unter dem Pseudonym "Kola Colman" (bürgerlicher Name: [dem Vorstand bekannt]) bekannte Mitglied der Piratenpartei Brandenburg hat wiederholt gegen die genannten Aussagen in Satzung und die Grundsätze der Piratenpartei Deutschland verstoßen (siehe Anhang). Es wurden wiederholt frauenfeindliche und direkt persönlich angreifende Aussagen, unter anderem gegenüber Mandy Plaswig, ausgesprochen:
* ''"Nein Du musst das nicht verstehen. Tust Du doch selten."'' -> beleidigende Aussage.
|mitzeichner=
# ???Melanie Rotsch# [[Benutzer:GrandLordTorin|Meinhard]]# [[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]]
# ...
|gegner=
# ???Agnito# '''Gegenrede, Antrag auf Abweisung''' Die Antragstellerin hat meine Sympathie, ihr Grundanliegen ist verständlich, allerdings scheint mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Verwarnung verfrüht.Der Betroffende, hier der Antragsgegner, hat offenbar Schwierigkeiten sich klar auszudrücken, die Sätze wirken oft abgehackt und ähneln Gedankensplittern, wie hingeworfen. Der Vorstand sollte dem Betreffenden einmalig und abschließend die Möglichkeit einräumen und den Wunsch mitteilen noch einmal klar und unmissverständlich (ohne Diskussion) sich auf der ML selbstkritisch zu äussern. Die einzeln vorgebrachten Punkte sind durchaus zwiespältig, der Betroffene bezieht sich auch oft ein, bleibt im Grunde unverständlich. Selbstkritik (nicht Entschuldigung) wäre angebracht. Im übrigen war das Echo klar und eindeutig, insofern mag dies auch eine Wirkung erzielt haben. In diesem Zusammenhang sollte auch darauf hingewiesen werden, dass Totschlagargumente wie "Troll" auch eine Aufforderung zur Selbstkritik provozieren könnten. Das "Niveau" des Einzelnen ist in der Bewertung nicht vom dem Niveau der Liste zu trennen, ein Moderator wäre anzudenken. Die Forderung nach Ausschluss von der Liste ist überzogen. Für den Antragsgegner wäre nach meiner Einschätzung der Ausschluss von der Liste eine übertriebene Härte (mir z.B. wäre das scheissegal). Insofern muss unter Berücksichtigung aller Aspekte der Antrag sorgsam behandelt werden.Eine nachhaltige Schädigung des Ansehens der Antragstellerin ist nicht gegeben. Insofern hatten die persönlichen Herabsetzungen des Antragsgegners auch keinen Erfolg (wobei ich dahin gestellt lasse ob dieser "Erfolg" seitens des Antragsgegners überhaupt angestrebt wurde). Falls aber, und eine Analyse des Textes und der Persönlichkeit des Antragsgegners, soweit dies mir überhaupt möglich ist, deutet daraufhin, dass eine Absicht die Antragsstellerin herunter zu setzen gar nicht vorhanden war. In diesem Fall würde es sich hier um ein menschliches Versagen, im Sinne einer unkontrollierten Äusserung handeln.Bei dieser Voraussetzung könnte bei der Piratenpartei, der ja nichts Menschliches fremd ist,..... Stopp! Jetzt habe ich mich hineingeredet, bzw. getippt. Langsam wirds blöde. Aber die Sperrung der Liste wäre wirklich unangemessen. Agnito, 8.6.
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