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Vorstand/Antrag/2014-053

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ACHTUNG: Fragen/Diskussionen zu diesem Antrag findest du auf der Diskussionsseite


Nummer: 2014-053

Datum: 04.11.2014

Gliederung: KV HVL

Antragsteller: MorgenlandfahrtBRB (Diskussion)

Termin für Sitzung: 14.11.2014

Status: angenommen

Antrag

Übernahme Verfahrenskosten für Wahlprüfung Kreistagswahl HVL vor Verwaltungsgericht

Antragsbegehren

Der Landesvorstand möge beschließen, die Verfahrenskosten der Wahlprüfung zur Kreistagswahl HVL vor dem Verwaltungsgericht zu übernehmen.

Antragsbegründung

Der Vorstand HVL hat in seiner Sitzung am 28.10.2014 beschlossen, die Kreistagswahl gerichtlich anzufechten. Wir hatten für jeden unserer 4 Wahlkreise in HVL deutlich über 30 #UU`s vorgelegt, allerdings waren in nur einem Wahlkreis über 30 #UU`s beglaubigt. Folglich wurden wir in den anderen Wahlkreisen nicht zugelassen und unsere Einsprüche vor bzw. nach der Wahl wurden zurückgewiesen. Wir halten den "Amtseintrag" bei Kommunalwahlen für eine willkürliche und unverhältnismäßige Beschneidung von elementaren demokratischen Rechten und wollen ihn gerne kippen. Dafür müssen wir den Rechtsweg beschreiten. Da das Thema sowohl ein programmatisches Anliegen des Landesverbandes ist, als auch operativ alle Gliederungen betrifft möchte ich den Landesverband bitten HVL das Prozeßkostenrisiko abzunehmen. Sollte dies nicht Konsensfähig sein, so bitte ich alternativ darum, per Beschluss einen x-ten Teil der Kosten zu übernehmen. Die anwaltliche Vertretung des KV HVL erfolgt für die PIRATEN kostenfrei durch meinen Onkel, der als Verwaltungsjurist eine Zulassung für sämliche deutschen Verwaltungs-, Oberverwaltungs- und Verfassungsgerichte besitzt.

Bemerkung

Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

Unterstützer

  1.  ???
  2. ...

Gegner

  1.  ???
  2. ...



Protokoll

Abstimmung: Vorstand/Antrag/2014-053
Dafür: Andreas, Lutz, Micha, Jens, Jürgen
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: einstimmig angenommen
Bemerkung: Antrag/Beschluss umfasst nur I. Instanz

siehe Vorstandssitzung vom 14.11.2014