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Vorstand/Beschluss/2013-021: Unterschied zwischen den Versionen

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Die erstattungsfähigen Kosten werden den Beauftragten erstattet, sobald die Anträge auf Erstattung von Reisekosten vorliegen. Es gilt die gültige Reisekostenverordnung.
 
Die erstattungsfähigen Kosten werden den Beauftragten erstattet, sobald die Anträge auf Erstattung von Reisekosten vorliegen. Es gilt die gültige Reisekostenverordnung.
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Die Laufzeit beträgt 48 Stunden.
  
 
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Version vom 27. Februar 2013, 20:27 Uhr

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Thema: Teilnahme Marina Kassel
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 27.02.2013
Status: In der Abstimmung

Thema: Teilnahme Marina Kassel

Der Vorstand möge beschließen: für die Teilnahme an der Marina Kassel stellt der Landesverband Brandenburg für seine 5 Vertreter die Teilnahme- sowie Reisekosten.

Die Teilnahmekosten inkl. Verpflegung belaufen sich auf 19,00€. Die Übernachtungsksoten in der JH belaufen sich auf 20€. Für die Übernachtung in einem Hotel werden ebenfalls 20€ erstattet.

Anmerkung

Die erstattungsfähigen Kosten werden den Beauftragten erstattet, sobald die Anträge auf Erstattung von Reisekosten vorliegen. Es gilt die gültige Reisekostenverordnung.

Die Laufzeit beträgt 48 Stunden.

Abstimmung

Abstimmung: Vorstand/Beschluss/2013-021
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine