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Vorstand/Beschluss/2013-060: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 12. Juni 2013, 22:22 Uhr

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Thema: Verwaltung der Datenschutzverpflichtungen
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 12.06.2013
Status: In der Abstimmung

Thema: Verwaltung der Datenschutzverpflichtungen

Eine Datenschutzverpflichtung wird vom zu Verpflichtenden an die Landesgeschäftsstelle (LGS) geschickt oder vom Landesdatenschutzbeauftragten (LDSB) oder Bundesdatenschutzbeauftragten (BDSB) entgegen genommen. Die Übersendung per Telefax oder Pdf-Dokument per E-Mail ist ausreichend.

Der LDSB führt ein Verzeichnis über die eingegangenen DSVs und verwahrt diese sicher in der LGS. In das Verzeichnis werden zusätzlich die jährlichen Belehrungen aufgenommen.

Der LDSB erteilt den berechtigten Stellen (z.B. Vorstand, AG-Technik, Bundes-IT, DSBs anderer Landesverbände) auf datensicherem Weg Auskunft, ob eine DSV für die angefragte Person vorliegt und wann die letzte Belehrung erfolgt ist. Der Vorstand erhält Einsicht in relevante Unterlagen. Auf Nachfrage erhält er eine Liste vom LDSB die Auskunft über die erfolgten Belehrungen der angefragten Personen gibt.

Hierfür ist dem LDSB der Zweck und die Berechtigung für das Auskunftsersuchen zu begründen.

Anmerkung

Der UB läuft 24 Stunden.

Abstimmung

Abstimmung: Vorstand/Beschluss/2013-060
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine