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Vorstand/Beschluss/2014-025: Unterschied zwischen den Versionen

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|bemerkung= nach der aktuellen Bundessatzung muss bei einem vorher von einer anderen  Gliederung abgelehnten Mitglied der BuVo der Aufnahme ebenfalls  zustimmen. Zitat: "§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
 
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(2)  Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Aufnahmeanträge von ehemaligen Piraten, die rechtswirksam aus der Partei ausgeschlossen wurden, oder die während eines gegen sie  gerichteten Parteiausschlussverfahrens die Partei verlassen haben, sowie Aufnahmeanträge von Personen von denen ein früherer Aufnahmeantrag abgelehnt wurde, müssen zusätzlich vom Bundesvorstand genehmigt werden. Der Bundesvorstand soll dabei die zuständige  Gliederung anhören. Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des  Aufnahmeantrages mit der  Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages."
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(2)  Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Aufnahmeanträge von ehemaligen Piraten, die rechtswirksam aus der Partei ausgeschlossen wurden, oder die während eines gegen sie  gerichteten Parteiausschlussverfahrens die Partei verlassen haben, sowie Aufnahmeanträge von Personen von denen ein früherer Aufnahmeantrag abgelehnt wurde, müssen zusätzlich vom Bundesvorstand genehmigt werden. Der Bundesvorstand soll dabei die zuständige  Gliederung anhören. Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des  Aufnahmeantrages mit der  Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages.". Eine Anfrage an den BuVo zur Klärung des Prozesses dafür ist gestellt.
 
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Aktuelle Version vom 18. April 2014, 20:59 Uhr

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Thema: Widerspruch gegen Aufnahme eines Mitglieds (Folge-UB) [LVBB#1004888]
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 02.04.2014
Status: angenommen

Thema: Widerspruch gegen Aufnahme eines Mitglieds (Folge-UB) [LVBB#1004888]

"Der Landesvorstand möge beschließen, gemäß §2(2) der Landessatzung Widerspruch gegen die Aufnahme des Mitgliedes [Name entfernt] durch den Kreisvorstand Märkisch Oderland im Umlaufbeschluss <https://wiki.piratenbrandenburg.de/MOL/Beschluss/2014-001> einzulegen."

Begründung

"Der Antragssteller und seine Ziele scheinen nicht mit denen der Piratenpartei konform (§1 Bundessatzung). Ein Mitgliedsantrag des gleichen Antragstellers wurde von einer anderen Gliederung aus gleichen Gründen abgelehnt. Diese Gründe wurden dem Antragsteller nach Auskunft der zuständigen Gliederung auch mitgeteilt. Auf seinem Mitgliedsantrag an die Piratenpartei BB hat das Mitglied zwar die vorhergehende Ablehnung erwähnt aber angegeben, dass ihm die Gründe dafür unbekannt seien. Der Lavo hat starke Bedenken gegen eine Mitgliedschaft des Antragstellers und möchte daher von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der Lavo möchte aber anschließend trotzdem das Gespräch mit dem Antragssteller suchen, um die Sachlage weiter zu klären und schließt eine spätere erneute Antragstellung nicht von vorneherein aus."

Anmerkung

Der Antrag knoepft an den Vorstand/Beschluss/2014-024, der ausgelaufen ist bevor der Sachverhalt geklaert werden konnte und somit nicht angenommen wurde.

Abstimmung

Abstimmung: Vorstand/Beschluss/2014-025
Dafür: Anke, Cornelius, daniel, Friedrich
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: nach der aktuellen Bundessatzung muss bei einem vorher von einer anderen Gliederung abgelehnten Mitglied der BuVo der Aufnahme ebenfalls zustimmen. Zitat: "§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft

(1) ... (2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Aufnahmeanträge von ehemaligen Piraten, die rechtswirksam aus der Partei ausgeschlossen wurden, oder die während eines gegen sie gerichteten Parteiausschlussverfahrens die Partei verlassen haben, sowie Aufnahmeanträge von Personen von denen ein früherer Aufnahmeantrag abgelehnt wurde, müssen zusätzlich vom Bundesvorstand genehmigt werden. Der Bundesvorstand soll dabei die zuständige Gliederung anhören. Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Aufnahmeantrages mit der Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages.". Eine Anfrage an den BuVo zur Klärung des Prozesses dafür ist gestellt.