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Vorstand/Beschluss/2014-060: Unterschied zwischen den Versionen

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Übertriebene Reaktion, falls jemals ein "Vertrauensverhältnis" bestanden haben sollte, kann es durch den in Rede stehenden Antrag nicht "zerstört" werden.
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Wenn dem Antragsteller gedanklich gefolgt wird, dürfte ein "Beauftragter" im Hinblick auf die zu erwartenden Konsequenzen sich überhaupt nicht kritisch äußern. Dies wäre eine Benachteiligung gegenüber anderen Parteimitgliedern die sich, im Gegensatz zu dem "Beauftragten", nicht bereit gefunden haben ehrenamtlich eine "Beauftragung" anzunehmen.
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Bei einem normalen Arbeitsverhältnis kann diese Loyalität durchaus verlangt werden, in dem vorliegenden Fall jedoch schränkt es das Grundrecht auf "Freie Meinungsäußerung" ein, widerspricht Grundsätzen der Piratenpartei, erinnert an vorgeschichtliche Drohrituale, ist rückwärts gewandt.
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Hier ist auch die gesellschaftliche (verfassungsrechtliche) Stellung der Parteien (...der Parteimitglieder) zu beachten.
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Der Parteivorstand kann den Antrag ablehnen, nicht aber den Antragsteller (S.K.) bestrafen.
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Der Antrag sollte zurück gezogen werden.
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Lächerliche Spielereien, der aktuellen Gesamtsituation der Piratenpartei nicht angemessen. Ein Gesprächsangebot (real) wäre angebracht.
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Version vom 25. September 2014, 20:19 Uhr

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Thema: Beendigung Beauftragungen
Name: Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 19.09.2014
Status: Antrag für die nächste Sitzung des Landesvorstandes

Beendigung Beauftragungen

Der Landesvorstand möge beschließen:

Sämtliche Beauftragungen von Sebastian Krone werden mit sofortiger Wirkung beendet.

Begründung

Am heutigen Tage hat der vom Landesvorstand Beauftragte Sebastian Krone einen Antrag auf Einberufung eines Landesparteitages zur Abwahl des Landesvorstandes gestellt. Das Vertrauensverhältnis ist damit zerstörrt. Ein derartiges Verhalten eines Beauftragten des Landesvorstandes ist nicht hinnehmbar.


Anmerkung

Übertriebene Reaktion, falls jemals ein "Vertrauensverhältnis" bestanden haben sollte, kann es durch den in Rede stehenden Antrag nicht "zerstört" werden.


Wenn dem Antragsteller gedanklich gefolgt wird, dürfte ein "Beauftragter" im Hinblick auf die zu erwartenden Konsequenzen sich überhaupt nicht kritisch äußern. Dies wäre eine Benachteiligung gegenüber anderen Parteimitgliedern die sich, im Gegensatz zu dem "Beauftragten", nicht bereit gefunden haben ehrenamtlich eine "Beauftragung" anzunehmen. Bei einem normalen Arbeitsverhältnis kann diese Loyalität durchaus verlangt werden, in dem vorliegenden Fall jedoch schränkt es das Grundrecht auf "Freie Meinungsäußerung" ein, widerspricht Grundsätzen der Piratenpartei, erinnert an vorgeschichtliche Drohrituale, ist rückwärts gewandt.

Hier ist auch die gesellschaftliche (verfassungsrechtliche) Stellung der Parteien (...der Parteimitglieder) zu beachten.

Der Parteivorstand kann den Antrag ablehnen, nicht aber den Antragsteller (S.K.) bestrafen.

Der Antrag sollte zurück gezogen werden.

P.S. Lächerliche Spielereien, der aktuellen Gesamtsituation der Piratenpartei nicht angemessen. Ein Gesprächsangebot (real) wäre angebracht.

Agnitio


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Abstimmung

Abstimmung: 2014-060
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine