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Vorstand/Beschluss/2014-075: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Begründung liegt dem Landesvorstand vor. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen wird die Begründung nicht öffentlich gemacht.
 
Eine Begründung liegt dem Landesvorstand vor. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen wird die Begründung nicht öffentlich gemacht.
 
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Version vom 18. Oktober 2014, 13:07 Uhr

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Thema: Einleitung rechtlicher Schritte
Name: Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 17.10.2014
Status: angenommen

Einleitung rechtlicher Schritte

Der Landesvorstand möge beschließen:
Gegen das Mitglied [Name dem Landesvorstand bekannt] werden alle erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet. Dies schließt ein zivilrechtliches Klageverfahren wie auch das Stellen einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft mit ein.

Begründung

Eine Begründung liegt dem Landesvorstand vor. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen wird die Begründung nicht öffentlich gemacht.

Abstimmung

Abstimmung: 2014-075
Dafür: Andreas, Micha, Jens, Jürgen, Jörg
Dagegen: Lutz
Enthaltung:
nicht abgestimmt: Mandy
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine