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Vorstand/Beschluss/2014-083: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 14. November 2014, 19:15 Uhr

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Thema: Gebühr Sondernutzung (KV TF)
Name: Umlaufbeschluss, Jens
Datum: 13.11.2014, Laufzeit: 24h, Beginn: 11.05 Uhr
Status: angenommen

Gebühr Sondernutzung (KV TF)

Der Landesverstand möge beschließen:

Der LVBB übernimmt die Kosten für die Sondernutzung: Gebühr wegen Einsatz eines Mitarbeiters zur Abnahme von Werbetafeln am 29.09.2014 in der Gemeinde Rangsdorf des KV Teltow Fläming in Höhe von 32 Euro.

Begründung

Der KV TF kommt derzeit nicht an sein Konto ran und kann nicht selbstständig die Gebühren bezahlen. Der LVBB übernimmt die Kosten, diese werden im nachhinein mit dem Geldmitteln des KV TF verrechnet.

Anmerkung

Bitte hier rein oder weglassen! :-)

Abstimmung

Abstimmung: 2014-083
Dafür: Jens, Micha, Andreas, Jürgen, Lutz
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt: Mandy
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine