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Vorstand/Beschluss/2016-016: Unterschied zwischen den Versionen

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(Ausschreibung für Beauftragten für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragten (m/w))
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{{Beschluss
 
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|Thema = Ausschreibung Regionalbeauftragter
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== Ausschreibung für Beauftragten für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragten (m/w) ==
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== Regelung für "Beauftragte für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragte (m/w)" ==
  
Der Landesvorstand des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland sucht einen Beauftragten für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragten (m/w).
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Der Landesvorstand möge folgende Regelung für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragte (m/w) beschließen:
  
Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen der vom Landesvorstand beschlossenen Regelung für "Beauftragte für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragte (m/w)". Er wird tätig für alle Gliederungen, für die kein gesonderter Beauftragter benannt ist.
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In Gliederungen unterhalb des Landesverbandes, die handlungsunfähig sind, wird ein vom Landesvorstand beauftragter Ansprechpartner (Regionalbeauftragter, m/w) für die Piraten in den betreffenden Gliederungen einerseits und den Landesvorstand andererseits benannt. Die Aufgaben des Regionalbeauftragten bestehen
  
Die Tätigkeit des Regionalbeauftragten (m/w) erfolgt im Rahmen der [https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beauftragungen/Gesch%C3%A4ftsordnung#Beauftragten-Gesch.C3.A4ftsordnung_des_Landesverbandes Beauftragungs-Geschäftsordnung des Landesverbandes]. Die Beauftragung beginnt mit einem entsprechenden Vorstandsbeschluss, sie endet, wenn der Beauftragte seine Beauftragung niederlegt oder wenn der Beauftragte das Vertrauen des Vorstands verliert und dies der Vorstand per Beschluss feststellt.
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a) in der Beantwortung von Fragen, die die Gliederung betreffen
  
Die Arbeit ist ehrenamtlich und wird nicht vergütet. Notwendige Auslagen werden erstattet. Der Bewerber sollte Mitglied der Piratenpartei sein, vorzugsweise des Landesverbandes Brandenburg.
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b) in vorbereitenden Gesprächen zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit
  
Aussagekräftige Bewerbungen erbitten wir bis 23.05.2016 an vorstand@piratenbrandenburg.de .
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c) in der Vorbereitung einer möglichen Auflösung der Gliederung auf dem Landesparteitag gemäß §28a der Landessatzung
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d) in der Berichterstattung gegenüber Landesparteitag und Landesvorstand über den Zustand der Gliederung.
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Vom Beauftragten wird selbständiges Handeln erwartet mit dem Ziel, möglichst die Handlungsfähigkeit der Gliederung wiederherzustellen oder aber mit der Auflösung geordnete Verhältnisse herbeizuführen. Notwendige Auslagen des Beauftragten werden auf Antrag durch Beschluss des Landesvorstandes ersetzt.
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Die Handlungsunfähigkeit einer Untergliederung wird durch den Landesparteitag -bzw. im Zeitraum zwischen Landesparteitagen- durch den Landesvorstand festgestellt. Sie ergibt sich spätestens mit der Überfälligkeit einer Vorstandswahl in der Untergliederung. Die Feststellung der Handlungsunfähigkeit wird durch ein ein entgegenstehendes Votum des satzungsgemäßen Gliederungsvorstandes gegenstandslos.
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Ein Beauftragter kann für eine Untergliederung, für mehrere Untergliederungen oder für alle handlungsunfähigen Untergliederungen, für die kein anderer Beauftragter benannt ist, benannt werden.
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Die Einsetzung eines kommissarischen Vorstandes wird mit Einsetzung des Beauftragten für handlungsunfähige Gliederungen hinfällig. Dies soll im Beschluss über die Einsetzung eines Beauftragten für handlungsunfähige Untergliederungen mit aufgenommen werden.
  
 
== Begründung ==
 
== Begründung ==
  
)Mit dieser Beauftragung soll der Auftrag aus dem beschlossenen Antrag X009, Modul 4, https://wiki.piratenbrandenburg.de/Parteitag/2015.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_009 des Landesparteitages 2015.1 umgesetzt werden.
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Mit dieser Regelung soll der Auftrag aus dem beschlossenen Antrag X009, Modul 4, https://wiki.piratenbrandenburg.de/Parteitag/2015.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_009 des Landesparteitages 2015.1 umgesetzt werden.
  
 
Es wird hiermit angestrebt, dass Piraten in verwaisten Gliederungen nicht im "leeren Raum" hängen bleiben.
 
Es wird hiermit angestrebt, dass Piraten in verwaisten Gliederungen nicht im "leeren Raum" hängen bleiben.
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== Anmerkung ==
 
== Anmerkung ==
  
Die vom Landesvorstand beschlossenen Regelung für "Beauftragte für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragte (m/w)" trägt die Nummer [https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/2016-016 2016-016].
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Bitte hier rein oder weglassen! :-)
  
 
== Abstimmung ==
 
== Abstimmung ==

Version vom 18. April 2016, 14:01 Uhr

Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen


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Thema: Regionalbeauftragter
Name: Vorstandsbeschluss / Antragsteller Thomas
Datum: 18.04.2016
Status: zur Abstimmung auf der nächsten Vorstandssitzung

Regelung für "Beauftragte für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragte (m/w)"

Der Landesvorstand möge folgende Regelung für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragte (m/w) beschließen:

In Gliederungen unterhalb des Landesverbandes, die handlungsunfähig sind, wird ein vom Landesvorstand beauftragter Ansprechpartner (Regionalbeauftragter, m/w) für die Piraten in den betreffenden Gliederungen einerseits und den Landesvorstand andererseits benannt. Die Aufgaben des Regionalbeauftragten bestehen

a) in der Beantwortung von Fragen, die die Gliederung betreffen

b) in vorbereitenden Gesprächen zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit

c) in der Vorbereitung einer möglichen Auflösung der Gliederung auf dem Landesparteitag gemäß §28a der Landessatzung

d) in der Berichterstattung gegenüber Landesparteitag und Landesvorstand über den Zustand der Gliederung.

Vom Beauftragten wird selbständiges Handeln erwartet mit dem Ziel, möglichst die Handlungsfähigkeit der Gliederung wiederherzustellen oder aber mit der Auflösung geordnete Verhältnisse herbeizuführen. Notwendige Auslagen des Beauftragten werden auf Antrag durch Beschluss des Landesvorstandes ersetzt.

Die Handlungsunfähigkeit einer Untergliederung wird durch den Landesparteitag -bzw. im Zeitraum zwischen Landesparteitagen- durch den Landesvorstand festgestellt. Sie ergibt sich spätestens mit der Überfälligkeit einer Vorstandswahl in der Untergliederung. Die Feststellung der Handlungsunfähigkeit wird durch ein ein entgegenstehendes Votum des satzungsgemäßen Gliederungsvorstandes gegenstandslos.

Ein Beauftragter kann für eine Untergliederung, für mehrere Untergliederungen oder für alle handlungsunfähigen Untergliederungen, für die kein anderer Beauftragter benannt ist, benannt werden.

Die Einsetzung eines kommissarischen Vorstandes wird mit Einsetzung des Beauftragten für handlungsunfähige Gliederungen hinfällig. Dies soll im Beschluss über die Einsetzung eines Beauftragten für handlungsunfähige Untergliederungen mit aufgenommen werden.

Begründung

Mit dieser Regelung soll der Auftrag aus dem beschlossenen Antrag X009, Modul 4, https://wiki.piratenbrandenburg.de/Parteitag/2015.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_009 des Landesparteitages 2015.1 umgesetzt werden.

Es wird hiermit angestrebt, dass Piraten in verwaisten Gliederungen nicht im "leeren Raum" hängen bleiben.

Anmerkung

Bitte hier rein oder weglassen! :-)

Abstimmung

Abstimmung: 2016-016
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine