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Vorstand/Beschluss/2016-040: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Vertretung des 1. Vorsitzenden erhält jedes Mitglied des Landesvorstandes und vom Landesvorstand beauftragte Personen erhalten die für ihre Aufgabenerfüllung notwendigen Zugangsdaten aus der geschützten Passwortdatei mit den Zugangsdaten zu den vom Landesverband verwalteten Social Media Accounts, den Shops, der IT, LGS und der Polizei. Das beinhaltet auch den Zugang zu CleverReach.
 
Als Vertretung des 1. Vorsitzenden erhält jedes Mitglied des Landesvorstandes und vom Landesvorstand beauftragte Personen erhalten die für ihre Aufgabenerfüllung notwendigen Zugangsdaten aus der geschützten Passwortdatei mit den Zugangsdaten zu den vom Landesverband verwalteten Social Media Accounts, den Shops, der IT, LGS und der Polizei. Das beinhaltet auch den Zugang zu CleverReach.
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Es ist erforderlich, dass bei Ausfall des 1. Vorsitzenden eine Vertretung Zugang zu den genannten Bereichen hat.
  
 
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Aktuelle Version vom 3. August 2016, 14:09 Uhr

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Thema: Notwendige Zugangsdaten für Aufgabenerfüllung
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 26.07.2016
Status: angenommen

Thema: Notwendige Zugangsdaten für Aufgabenerfüllung

Als Vertretung des 1. Vorsitzenden erhält jedes Mitglied des Landesvorstandes und vom Landesvorstand beauftragte Personen erhalten die für ihre Aufgabenerfüllung notwendigen Zugangsdaten aus der geschützten Passwortdatei mit den Zugangsdaten zu den vom Landesverband verwalteten Social Media Accounts, den Shops, der IT, LGS und der Polizei. Das beinhaltet auch den Zugang zu CleverReach.

Begründung

Es ist erforderlich, dass bei Ausfall des 1. Vorsitzenden eine Vertretung Zugang zu den genannten Bereichen hat.

Abstimmung

Abstimmung: 2016-040
Dafür: Thomas B., Oliver, Frank, Guido, Thomas L.
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine

Protokoll

siehe Vorstandssitzung vom 26.07.2016