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Vorstand/Beschluss/2016-044: Unterschied zwischen den Versionen

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Quellen:
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* Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG)
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** https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgdsg_2015
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* Verordnung zum Verfahrensverzeichnis (VerfVerzV)
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** https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212427#
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* Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchführung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (VV-BbgDSG)
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** https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-220633
  
 
== Abstimmung ==
 
== Abstimmung ==

Version vom 3. August 2016, 14:30 Uhr

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Thema: Datenschutzbeauftragter - Verfahrensbeschreibungen
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: folgt
Status: vertagt

Thema: Datenschutzbeauftragter - Verfahrensbeschreibungen

Der Datenschutzbeauftragte des Landesverbandes wir beauftragt, spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Beschlussfassung Entwürfe von generalisierenden Verfahrensbeschreibungen im Sinne von § 8 BbgDSG entsprechend der Aufgabenbeschreibung in der Stellenausbeschreibung "Datenschutzbeauftragter" zu erstellen und vorzulegen.

Über den Arbeitsstand wird in jeder zweiten Sitzung des Landesvorstandes durch den Datenschutzbeauftragten berichtet.

Begründung

Nach § 8 BbgDSG hat die Daten verarbeitende Stelle für die automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten ein Verfahrensverzeichnis schriftlich oder elektronisch zu erstellen. Das Führen des Verfahrensverzeichnisses ist dem Datenschutzbeauftragten zu übertragen.

Anmerkung

Quellen:

Abstimmung

Abstimmung: 2016-044
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine