Vorstand/Beschluss/2016-044: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Dezember 2016, 17:42 Uhr
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Thema: Datenschutzbeauftragter - Verfahrensbeschreibungen
Name: Beschlussvorlage
Datum: 16.11.2016
Status: zurückgezogen
Thema: Datenschutzbeauftragter - Verfahrensbeschreibungen
Der Datenschutzbeauftragte des Landesverbandes wir beauftragt, spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Beschlussfassung Entwürfe von generalisierenden Verfahrensbeschreibungen im Sinne von § 8 BbgDSG entsprechend der Aufgabenbeschreibung in der Stellenausbeschreibung "Datenschutzbeauftragter" zu erstellen und vorzulegen.
Über den Arbeitsstand wird in jeder zweiten Sitzung des Landesvorstandes durch den Datenschutzbeauftragten berichtet.
Begründung
Nach § 8 BbgDSG hat die Daten verarbeitende Stelle für die automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten ein Verfahrensverzeichnis schriftlich oder elektronisch zu erstellen. Das Führen des Verfahrensverzeichnisses ist dem Datenschutzbeauftragten zu übertragen.
Anmerkung
Quellen:
- Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG)
- Verordnung zum Verfahrensverzeichnis (VerfVerzV)
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchführung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (VV-BbgDSG)
Abstimmung
Abstimmung: | 2016-044 |
Dafür: | |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | angenommen / abgelehnt / vertagt |
Bemerkung: | keine |