Vorstand/Beschluss/2016-044
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Thema: Datenschutzbeauftragter - Verfahrensbeschreibungen
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: folgt
Status: vertagt
Thema: Datenschutzbeauftragter - Verfahrensbeschreibungen
Der Datenschutzbeauftragte des Landesverbandes wir beauftragt, spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Beschlussfassung Entwürfe von generalisierenden Verfahrensbeschreibungen im Sinne von § 8 BbgDSG entsprechend der Aufgabenbeschreibung in der Stellenausbeschreibung "Datenschutzbeauftragter" zu erstellen und vorzulegen.
Über den Arbeitsstand wird in jeder zweiten Sitzung des Landesvorstandes durch den Datenschutzbeauftragten berichtet.
Begründung
Nach § 8 BbgDSG hat die Daten verarbeitende Stelle für die automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten ein Verfahrensverzeichnis schriftlich oder elektronisch zu erstellen. Das Führen des Verfahrensverzeichnisses ist dem Datenschutzbeauftragten zu übertragen.
Anmerkung
Bitte hier rein oder weglassen! :-)
Abstimmung
Abstimmung: | 2016-044 |
Dafür: | |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | angenommen / abgelehnt / vertagt |
Bemerkung: | keine |