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Vorstand/Beschluss/B2017-008: Unterschied zwischen den Versionen

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4 A 2 c Ausgaben für Wahlkämpfe
 
4 A 2 c Ausgaben für Wahlkämpfe
 
soll noch mit in den Haushaltsplan aufgenommen werden:  
 
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Unter der Position "Öffentlichkeitsarbeit" sind Kosten des Wahlkampfes subsummiert (z.B.: Plakate, Flyer, Porto).
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:Unter der Position "Öffentlichkeitsarbeit" sind Kosten des Wahlkampfes subsummiert (z.B.: Plakate, Flyer, Porto).
 
Davon entfallen:
 
Davon entfallen:
- auf die Landesliste:  bis zu 5.000 €
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* auf die Landesliste:  bis zu 5.000 €
- auf die bis zu zehn Direktkandidaten je Kandidat/in: bis zu 2.000 €
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* auf die bis zu zehn Direktkandidaten je Kandidat/in: bis zu 2.000 €
Verantwortlich für die Verwaltung der Mittel ist die AG Wahlkampf.  
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Ein Sperrvermerk (Entscheidungsrecht des Landesvorstandes) greift dann, wenn weniger als zehn Direktkandidaten antreten und dadurch zusätzlicher Spielraum im Haushalt entsteht.  
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:Verantwortlich für die Verwaltung der Mittel ist die AG Wahlkampf.  
[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] 09:49, 25. Jan. 2017 (CET)
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:Ein Sperrvermerk (Entscheidungsrecht des Landesvorstandes) greift dann, wenn weniger als zehn Direktkandidaten antreten und dadurch zusätzlicher Spielraum im Haushalt entsteht.  
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:[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] 09:49, 25. Jan. 2017 (CET)
  
 
== Abstimmung ==
 
== Abstimmung ==

Version vom 25. Januar 2017, 10:50 Uhr

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Thema: Haushalt 2017
Name: FrankB Umlaufbeschluss
Datum: 24.01.2017
Status: offen

Thema: Haushaltsplan 2017

Der Vorstand Beschließt folgenden Haushalt für das Jahr 2017 Datei:Entwurf-Haushaltsplan 2017.pdf

Begründung

Laut Satzung notwendig.

Anmerkung

Zur Erläuterung der Position 4 A 2 c Ausgaben für Wahlkämpfe soll noch mit in den Haushaltsplan aufgenommen werden:

Unter der Position "Öffentlichkeitsarbeit" sind Kosten des Wahlkampfes subsummiert (z.B.: Plakate, Flyer, Porto).

Davon entfallen:

  • auf die Landesliste: bis zu 5.000 €
  • auf die bis zu zehn Direktkandidaten je Kandidat/in: bis zu 2.000 €
Verantwortlich für die Verwaltung der Mittel ist die AG Wahlkampf.
Ein Sperrvermerk (Entscheidungsrecht des Landesvorstandes) greift dann, wenn weniger als zehn Direktkandidaten antreten und dadurch zusätzlicher Spielraum im Haushalt entsteht.
Thomas Bennühr 09:49, 25. Jan. 2017 (CET)

Abstimmung

Abstimmung: B2017-008
Dafür: FrankB, Guido
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine