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Vorstand/Beschluss/B2020-034

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Thema: Beitragsminderungen ab 2021
Name: Sitzungsbeschluss
Datum: 25.04.2020
Status: eingereicht

Thema: Beitragsminderungen ab 2021

  • Anträge auf Beitragsminderung iSd. §5 Abs. Finanzordnung für das Folgejahr sind bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres beim Landesvorstand einzureichen.
Diese Anträge werden in einem Sammelbeschluss auf der jeweils 1. Sitzung des Landesvorstandes des Kalenderjahres behandelt.
Begründete Einzelfälle bleiben davon unberührt und werden vom Landesvorstand im Umlauf beschlossen, bzw. dem Landesschatzmeister zur Entscheidung weitergeleitet.

Begründung

Der Beschluss klärt die Verfahrensweise zum Verfahren der Beitragsminderungen auf 12.00 EUR.

Abstimmung

Abstimmung: Beitragsminderungen ab 2021 B2020-034
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine