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Vorstand/Beschluss/B2020-044

1 Byte hinzugefügt, 17:44, 15. Okt. 2020
Anmerkung
Der Begünstigte hat ferner in Abrede gestellt, dass der LV Brandenburg überhaupt berechtigt sei, Rechnungen für getätigte Auslagen zu stellen.
Der Landesschatzmeister sieht sich nicht in der Lage, die Absprachen der AG TF-Wahlkampf bzw. Dritter ausreichend belegen zu können. Daher ist die Forderung zweifelhaft und muss abgeschrieben werden.
 
Hintergrund aus Sicht des "Kandidaten"
Der "Kandidat" hat zusätzliche Plakate aufhängen wollen. Ansonsten hat er selber mehrfach gesagt, dass er die Kosten für die zusätzlich bestellten Plakate in Höhe von rd. 600 EUR in Form einer Zweckspende übernehmen werde. Die tatsächliche Höhe der Plakatkosten blieb lange ungeklärt, so dass die Spende bisher nicht erfolgte.
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