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Vorstand/Beschluss/B2020-044

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Thema: Storno einer Rechnung
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 10.09.2020
Status: angenommen

Storno einer Rechnung

Der Vorstand möge beschließen: Der Landesschatzmeister wird aufgefordert, die aus einem Mißverständnis heraus gestellte Rechnung 19123105 für den Eigenanteil der Wahlplakate LTW2019 von 894.00 € sowie deren Gutschrift Korrektur-Rechnung 20081501, die unter der Bedingung, den ursprünglich geforderten Betrag auf anderem Wege auszugleichen, gestellt wurde, zu stornieren.

Begründung

Die Person hat damals zugesagt. die zusätzlichen bestellten Plakate zur LTW2019 (Rechnung 162402 von "Stichnothe" über 602,28 EUR per Spende an den LAVO zu begleichen) Diese Zusage hat Katrin auch heute noch, nur müsste dazu die vorher genannte Rechnung storniert werden und Ihm darüber Bescheid gegeben werden.

Anmerkung

Hintergrund: Anlässlich des Landtagwahlkampfes 2019 wurden zusätzliche Wahlplakate für einen Kandidaten bestellt, der diese nach übereinstimmenden Zeugenbekundungen selbst bezahlen wollte. Darauf wurde zum 31.12.2019 eine Rechnung gestellt, die bislang nicht bezahlt worden ist. Da die Zusage, die Kosten für den Sonderdruck seitens des Begünstigten zu übernehmen, nicht ausreichend schriftlich fixiert worden ist, gibt es unterschiedliche Ansichten, ob hier eine Zahlungspflicht besteht und wie die Schuld beigetrieben werden soll. Der Begünstigte hat ferner in Abrede gestellt, dass der LV Brandenburg überhaupt berechtigt sei, Rechnungen für getätigte Auslagen zu stellen. Der Landesschatzmeister sieht sich nicht in der Lage, die Absprachen der AG TF-Wahlkampf bzw. Dritter ausreichend belegen zu können. Daher ist die Forderung zweifelhaft und muss abgeschrieben werden.

Hintergrund aus Sicht des "Kandidaten"

Der "Kandidat" hat zusätzliche Plakate aufhängen wollen. Ansonsten hat er selber mehrfach gesagt, dass er die Kosten für die zusätzlich bestellten Plakate in Höhe von rd. 600 EUR in Form einer Zweckspende übernehmen werde. Die tatsächliche Höhe der Plakatkosten blieb lange ungeklärt, so dass die Spende bisher nicht erfolgte. Der Landesschatzmeister hat Ende 2019 eine Rechnung erstellt, die in ihrer Höhe um rd. 300 EUR höher ausfiel, als tatsächlich Kosten angefallen sind. Ob der LVBB Rechnungen ausstellen kann, ohne dass dadurch ein Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb entsteht, ist zumindest strittig. Ein WGb benötigt keinen Gewinn, Umsatz reicht völlig. Aber das ist in diesem Zusammenhang eine irrelevante Diskussion. Relevant ist, dass eine Spende zugesagt wurde und keine Plakatbestellung beim Landesverband BB erfolgte. Insofern benötigt der "Kandidat" nur eine schriftliche Bestätigung des Vorstandes, dass die o.g. Rechnungen gegenstandslos sind, um die Spende vorzunehmen. Sollte der Landesschatzmeister oder der Vorstand zu dem Ergebnis kommen, dass auf die Spende verzichtet wird, stellt sich die Frage nach dem Warum.

Viele Grüße Thomas Bennühr, Ex 1V, Ex Landtagskandidat

Abstimmung

Abstimmung: B2020-044
Dafür: Ulf Makarski, Katrin, Dirk, Marko, Susanne
Dagegen:
Enthaltung: Bastian
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine