Vorstand/Beschluss/B2022-021: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Oktober 2022, 09:47 Uhr
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Thema: Einsetzung kommissarischer Vorstände für handlungsunfähige Untergliederungen
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 24.10.2022
Status: Entwurf
Thema: Einsetzung kommissarischer Vorstände für handlungsunfähige Untergliederungen
Der Landesvorstand beschließt, die Vorstandstätigkeit für die derzeit handlungsunfähigen Untergliederungen
- RV Südbrandenburg
- KV Märkisch-Oderland
- KV Teltow-Fläming
kommissarisch zu übernehmen und zeitnah die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine Handlungsfähigkeit der genannten Untergliederungen wieder herzustellen. Der Landesvorstand handelt gemeinschaftlich als kommissarischer Vorstand der genannten Untergliedungen.
Die Beschlüsse B2021-040 und B2021-004 werden aufgehoben.
Abstimmung
Abstimmung: | B2022-021 |
Dafür: | |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | angenommen / abgelehnt / vertagt |
Bemerkung: | keine |