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Vorstand/Beschluss/B2023-006

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Version vom 8. März 2023, 20:37 Uhr von Neythomas (Diskussion | Beiträge) (Thema: Änderung der Geschäftsordnung)
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Vorlage:BeschluÄnderung der Geschäftsordnung

Thema: Änderung der Geschäftsordnung

Der Vorstand möge beschließen, die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:

Nach dem aktuellen Artikel 5 ("Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten") wird nachfolgender Artikel eingefügt:

Art. 6: Erstattung von Aufwendungen
Mitglieder des Vorstandes haben Anspruch auf eine Erstattung von Aufwendungen für Fahrtkosten und Verwaltungstätigkeiten bis zu einer Gesamthöhe von 1.000 Euro pro Jahr, ohne dass es hierfür eines gesonderten Beschlusses bedarf. Die tatsächlichen Kosten sind durch Belege bzw. Fahrtkostenabrechnungen entsprechend der Fahrtkostenregelung der Bundespartei nachzuweisen. Zu erwartende Aufwendungen sind dem Vorstand nach Möglichkeit im Vorfeld anzukündigen. Sofern die Kosten einer einzelnen Aufwendung die zu erwartende Summe von 200 Euro überschreiten, ist hierzu im Vorfeld ein gesonderter Beschluss zu fassen.

Die Nummerierung der nachfolgenden Artikel ändert sich entsprechend.

Begründung

Derzeit erhalten Vorstände für Fahrtkosten und andere Aufwendungen keine Entschädigung, sofern hierüber kein entsprechender Beschluss gefasst wurde. Durch die hier vorgeschlagene Änderung soll das Verfahren erleichtert werden und zudem die Möglichkeit einer Aufwandsverzichtspende geschaffen werden.

Abstimmung

Abstimmung: B2023-006
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine