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Vorstand/Beschluss/B2023-029: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Thema: Finanzielle Beteiligung inaktiver Gliederungen)
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Der Landesverband Brandenburg beteiligt inaktive Gliederungen an den jährlichen Kosten des Landesverbandes für Kontoführung und Webhosting/Domains. Die Kostenbeteiligung ist von den virtuellen Guthaben der Gliederungen abzuziehen.
 
Der Landesverband Brandenburg beteiligt inaktive Gliederungen an den jährlichen Kosten des Landesverbandes für Kontoführung und Webhosting/Domains. Die Kostenbeteiligung ist von den virtuellen Guthaben der Gliederungen abzuziehen.
  
Zur Berechnung werden jeweils die Kontoführungsgebühren des Vorjahres zu 10% je inaktiver Untergliederung, sowie die Kosten für Webhosting und Domains des Vorjahres zu jeweils 5% je inaktiver Gliederung herangezogen. Von den jährlichen Kosten sind zuvor all jene Posten abzuziehen, die sich klar einer Gliederung zurechnen lassen und dieser separat berechnet wurden. Bezogen auf das Jahr 2023 entstehen dem Landesvorstand entsprechend der vorgenannten Berechnung voraussichtliche Kontoführungsgebühren i. H. v. 26,30 € sowie Kosten für Hosting und Domains i. H. v. 1.584,72 €. Entsprechend würde inaktiven Gliederungen mit Jahresbeginn 2024 jeweils 81,87 € berechnet werden.
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Zur Berechnung werden jeweils die Kontoführungsgebühren des Vorjahres zu 10% je inaktiver Untergliederung, sowie die Kosten für Webhosting und Domains des Vorjahres zu jeweils 5% je inaktiver Gliederung herangezogen. Von den jährlichen Kosten sind zuvor all jene Posten abzuziehen, die sich klar einer Gliederung zurechnen lassen und dieser separat berechnet wurden.
  
 
== Begründung ==
 
== Begründung ==

Version vom 1. November 2023, 21:58 Uhr

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Thema: Finanzielle Beteiligung inaktiver Gliederungen
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 08.11.2023
Status: Entwurf

Thema: Finanzielle Beteiligung inaktiver Gliederungen

Der Landesvorstand möge beschließen:

Der Landesverband Brandenburg beteiligt inaktive Gliederungen an den jährlichen Kosten des Landesverbandes für Kontoführung und Webhosting/Domains. Die Kostenbeteiligung ist von den virtuellen Guthaben der Gliederungen abzuziehen.

Zur Berechnung werden jeweils die Kontoführungsgebühren des Vorjahres zu 10% je inaktiver Untergliederung, sowie die Kosten für Webhosting und Domains des Vorjahres zu jeweils 5% je inaktiver Gliederung herangezogen. Von den jährlichen Kosten sind zuvor all jene Posten abzuziehen, die sich klar einer Gliederung zurechnen lassen und dieser separat berechnet wurden.

Begründung

Die aktiven Gliederungen tragen die Kosten für Kontoführung und/oder Betrieb ihrer Webseiten selbst und sind für die Partei aktiv. Für die inaktiven Gliederungen muss der Landesverband die notwendige Infrastruktur hingegen selbst vorhalten und notwendige Verwaltungstätigkeiten übernehmen. Insofern ist es gerechtfertigt, diese auch angemessen an den Kosten zu beteiligen.

Abstimmung

Abstimmung: B2023-029
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine