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Vorstand/Protokolle/2011-02-25

589 Bytes hinzugefügt, 02:44, 26. Feb. 2011
K
Verteilung der Parteienfinanzierung in Brandenburg
===== Verteilung der Parteienfinanzierung in Brandenburg =====
* Aus den Abschlagszahlungen des Jahres 2011 wird eine Rückstellung gebildet, diese wird aufgelöst wenn feststeht dass der Bundestagspräsident keine Rückforderungen geltend macht. Diese Feststellung trifft der Bundesschatzmeister.<br>* Der Landesverband bildet eine Rückstellung in Höhe von 300€, welche der Arbeit der AGs vorbehalten sind (siehe §23(5) Landessatzung).<br>* Der Landesverband erhält 500 € / Monat als Sockelbetrag um die operativen Kosten (Landesgeschäftsstelle, Landesparteitage, Verwaltung, Porto,...) zu decken.<br>* Die verbleibenden Mittel der staatlichen Teilfinanzierung und den Abschlagszahlungen verbleiben::* zu 50% beim Landesverband zur Finanzierung der politischen Arbeit.:* zu 50% anteilig der Mitgliederanzahl der Kreise im Verhältnis zur Mitgliederanzahl des LV Brandenburg an die Gliederungen ausgezahlt.:* für Landkreise in denen noch keine Gliederung gebildet worden ist, verbleiben die Gelder auf einem "virtuellen Konto", die Beauftragten der Landkreise können über diese Gelder für konkrete Aktionen auf Antrag an den Landesvorstand verfügen. ein Rechtsanspruch besteht dabei nicht. Am Ende des Kalenderjahres, fließen diese Mittel endgültig in den Haushalt des Landesverbandes ein.* Der Stichtag der Ermittlung der Mitgliederanzahl ist der Tag des Beschlusses. Die Stimmberechtigung ist dabei unerheblich.
Von Geld aus der Parteienfinanzierung bleiben abzuglich des AG-Budgets und der anderen Gliederungen rund 20.000€ für den Landesverband und die Untergliederungen selbst.
 
Andreas G. kritisiert, dass der Landesparteitag nicht deswegen angerufen worden ist.
Sven merkt an, dass für jede Wahl (BTW, LTW, KommunalKommunalwahl je 1. je 1000€ 000€ und EUWahl 500€) und der LGS (bis März 2015 mit Kosten Stand heute) Geld zurück gelegt werden sollte. Auch sollten die Kreisverbände 1000€ 1.000€ und die KV Losen Gebiete 500€ als Festbetrag bekommen. Laut Eik ist das laut wegen den bereits angedachten Rücklagen nicht nötig.
Ein Gast und mehrere Landesvorstandsmitglieder schlagen vor, bestimmte Fixbeträge z.B. nach Bundestagswahlen Bundestagswahlergebnissen oder pro Mitglied/Einwohneranzahl/Fläche einzuführen.
Die nächsten Jahre wird mindestens so genauso viel Geld aus der Parteienfinanzierung erwartet. Minderungen sind aber stets möglich, wenn sich die Abschlüsse der Rechenschaftslegung verschiedener Jahre erheblich voneinander unterscheiden. Das hängt also von der Rechenschaftslegung ab.
Die Umlagen sollen jeweils in nur 1 Rate gezahlt werden.
'' "Der Vorstand möge beschließen die Anteile der staatlichen Teilfinanzierung 2010/2011 des Landesverbandes Brandenburg nach folgendem Schlüssel zu verteilen:
* "Der Vorstand möge beschließen die Anteile der staatlichen Teilfinanzierung 2010/2011 des Landesverbandes Brandenburg nach folgendem Schlüssel zu verteilen: Aus den Abschlagszahlungen des Jahres 2011 wird eine Rückstellung gebildet, diese wird aufgelöst wenn feststeht, dass der Bundestagspräsident keine Rückforderungen geltend macht. Diese Feststellung trifft der Bundesschatzmeister.<br>* Der Landesverband bildet eine Rückstellung in Höhe von 300€, welche der Arbeit der AGs vorbehalten sind (siehe §23(5) Landessatzung).<br>* Der Landesverband erhält 500 € / Monat als Sockelbetrag um die operativen Kosten (Landesgeschäftsstelle, Landesparteitage, Verwaltung, Porto,...) zu decken.<br>* Die verbleibenden Mittel der staatlichen Teilfinanzierung und den Abschlagszahlungen verbleiben.:* zu 50% beim Landesverband zur Finanzierung der politischen Arbeit.:* zu 50% anteilig der Mitgliederanzahl der Kreise im Verhältnis zur Mitgliederanzahl des LV Brandenburg an die Gliederungen ausgezahlt.:* Für Landkreise, in denen noch keine Gliederung gebildet worden ist, verbleiben die Gelder auf einem "virtuellen Konto", die Beauftragten der Landkreise können über diese Gelder für konkrete Aktionen auf Antrag an den Landesvorstand verfügen. Ein Rechtsanspruch besteht dabei nicht. Am Ende des Kalenderjahres fließen diese Mittel endgültig in den Haushalt des Landesverbandes ein.* Der Stichtag der Ermittlung der Mitgliederanzahl ist der Tag des Beschlusses. Die Stimmberechtigung ist dabei unerheblich." ''
'''Abstimmung:'''
*{|style="text-align:left"!style="background-color: rgb(136, 255, 136)"|Markus: dafür*|-!style="background-color: rgb(136, 255, 136)"|Holger: dafür*|-!style="background-color: rgb(136, 255, 136)"|Eik: dafür*|-!style="background-color: rgb(136, 255, 136)"|SebastianP.: dafür*|-!style="background-color: rgb(136, 255, 136)"|Oliver: dafür*|-!style="background-color: rgb(136, 255, 136)"|Sven: dafür*|-!style="background-color: rgb(136, 255, 136)"|Clara: dafür Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.|}
{|style="text-align:left"
!style="background-color: rgb(136, 255, 136)"|Die Vorlage wurde einstimmig mit 7 Stimmen dafür angenommen.
|}
==== Umsetzung des Beschlusses "Bekanntgabe getätigter Umlagen-Zahlungen" ====
1.746
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