AG Gesundheit/Erarbeitung Wahlprogramm
Im Dashbord [1] werden die Arbeitstände dargestellt und zur Abstimmung innerhalb der AG gestellt!
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wahlprogramm NRW
- 2 Transparenz im Gesundheitswesen durch Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes
- 3 Veröffentlichungspflicht für medizinische und pharmazeutische Studien
- 4 U-Untersuchungen für Kinder
- 5 Erste Hilfe
- 6 Schule macht krank?!
- 7 Drogentests bei Bewerbern in Firmen
- 8 Keine Einträge über blos vermuteten Drogengebrauch in persönliche Akten auf Ämtern
- 9 Präventionsunterricht an Schulen
- 10 Freigabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken
- 11 Kennzeichnungspflicht von Medikamenten mit Sucht - bzw. Abhängigkeitspotential
- 12 Missbrauch von AD(H)S-Medikamenten
- 13 Transparenz im Gesundheitswesen
- 14 Elektronische Gesundheitskarte
- 15 Privatisierung im Gesundheitswesen
- 16 Psychiatrische Landeskliniken
- 17 Screening im Gesundheitswesen
- 18 Krebsregister
- 19 Kein Einzel-Nachtdienst in Pflegeeinrichtungen
- 20 Telemedizin
- 21 Betreuung demenzkranker Menschen
- 22 Für eine neue Drogenpolitik
- 23 Kein Verkaufsverbot für Alkohol
- 24 Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
- 25 Gerechtigkeit beim Führerschein
- 26 Verantwortung in der Substitution
- 27 Elektronische Gesundheitskarte stoppen!
- 28 Qualitätssteigerung in der Pflege
- 29 Verbesserung der Arbeitsbedingungen für medizinische und pflegerische Berufsgruppen
- 30 Informationsfreiheit zu Behandlungsmöglichkeiten
- 31 Sicherstellung der medizinischen Versorgung
- 32 Wahrung und Sicherstellung einer flächendeckenden fachgerechten ärztlichen Versorgung
- 33 Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Mediziner
- 34 Patientensicherheit in der Behandlung und Diagnose
- 35 Freie Wahl bei der medizinischen Behandlung
- 36 Behandlungsfehler bei nicht erforderlichen kosmetischen Eingriffen und bei Piercing
- 37 Informationsfreiheit zu Behandlungsmöglichkeiten
- 38 Kassenärztliche Vereinigung
- 39 Nichtraucherschutz
- 40 Kein Verkaufsverbot für Alkohol
- 41 Für ein selbstbestimmtes Leben
- 42 Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
- 43 Paintball, Computer- und Videospiele
- 44 Poker
- 45 Bildung
- 45.1 Ernährung, Bewegung, Gesundheit
- 45.2 Wahlprogramm Schleswig-Holstein
- 45.3 Bewegungsangebote für Menschen außerhalb von Arbeitsprozessen
- 45.4 Gesundheit und Pflege auf kommunaler Ebene
- 45.5 Wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Hebammenhilfe
- 45.6 Erstbetreuung der Schwangeren durch die Hebamme
Wahlprogramm NRW
Transparenz im Gesundheitswesen durch Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes
Im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes wollen wir klarstellen, dass Informationen über die Qualität von Leistungen und Einrichtungen, die bei der Behandlung von Patienten erhoben werden, ein öffentliches und für alle frei zugängliches Gut darstellen, sofern sie keinen Personenbezug aufweisen.
- Wird so übernommen.
Ins Dashbord eingearbeitet.
Veröffentlichungspflicht für medizinische und pharmazeutische Studien
Die forschenden pharmazeutischen Firmen sind derzeit nicht zur vollständigen Veröffentlichung von Studien verpflichtet. Bisher existieren nur Selbstverpflichtungen und Absichtserklärungen der Industrie. Zur Zeit ist es gängige Praxis von einer klinischen Studie ungünstige Teilaspekte zu verschweigen oder durch nachträgliche Änderung des Studiendesigns die Studie positiver erscheinen zu lassen. Im Sinne eines Gesundheitssystems, das auf das Wohl der Patienten ausgerichtet ist, muss es eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung aller Studiendaten geben. Dies soll auf frei zugänglichen Portalen geschehen. Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, müssen unter den offenen Lizenzen "CC-BY-SA" oder "CC-BY-NC" veröffentlicht werden. Die Ergebnisse müssen der deutschen Bevölkerung auf Anfrage zugänglich sein.
- Betrifft mehr Bundesebene, sollte ev umformuliert werden und ins Bundes-LQFB eingestellt werden.
Ins Dashbord eingearbeitet.
U-Untersuchungen für Kinder
Die Piraten setzen sich dafür ein, dass die vorhandenen U-Untersuchungen für Kinder und Jugenliche auf ihre Effektivität und Wirksamkeit geprüft werden, dies gilt auch für die anfallenden Kosten. Die sich daraus ergebenden Studienergebnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Unterschiedliche Anreizsysteme, damit Eltern und Kinder auch an diesen Untersuchungen teilnehmen
Kinder werden ab der Geburt regelmäßig einem Kinderarzt vorgestellt, um mögliche Fehlentwicklungen des Kindes frühzeitig zu erkennen. Die regelmäßigen Untersuchungen enden mit der Einschulung. Deshalb wollen die NRW-Piraten, dass U-Untersuchungen zwischen dem fünften und vierzehnten Lebensjahr im jährlichen Rhythmus durchgeführt werden. Die U-Untersuchungen vor dem fünften Lebensjahr und die J-Untersuchungen nach dem vierzehnten Lebensjahr sollen nach der bisherigen Regelung beibehalten werden. In einer nicht unerheblichen Zahl von Elternhäusern sind die Eltern nicht in der Lage, sich angemessen um ihre Kinder zu kümmern. Durch Überlastung und Überforderung entstehen Probleme wie Verwahrlosung und Gewalt gegen Kinder. Die Gesundheitsvorsorgeuntersuchung muss bis zum 18. Lebensjahr fortgeführt werden. Die NRW-Piraten wollen sicherstellen, dass die Untersuchungen wahrgenommen werden.
- Kann so als Antrag für das Wahlprogramm gestellt werden,
- Sollte ev als Diskussionsgrundlage an die Bundes-AG weitergeleitet werden.
Ins Dashbord eingearbeitet.
Erste Hilfe
Die NRW-Piraten planen ein Programm zur Förderung von Ersthelfermaßnahmen. Es reicht nicht, einmal im Leben an einer Schulungsmaßnahme in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilzunehmen. Wir wollen, dass Erste Hilfe in die Schulprogramme für Schülerinnen und Schüler zwischen zehn und sechzehn Jahren aufgenommen wird. Dies kann zum Beispiel im Rahmen von Projekttagen geschehen. Darüber hinaus setzen wir uns für die Einrichtung und Förderung von Schulsanitätsdiensten ein. Diese sollen freiwillig von den Schülerinnen und Schülern wahrgenommen werden und ihr Verantwortungsbewusstsein fördern. Die bereits bestehenden Angebote der Ersten Hilfe sollen für Interessierte kostenfrei angeboten werden.
- Diesen Punkt mit AK Bildung und AK Kommunalpolitik besprechen.
Ins Dashbord eingearbeitet.
Schule macht krank?!
Schüler und Lehrer in den allgemeinbildenden Schulen im Land sind täglich Belastungen ausgesetzt, die durchaus mit denen eines Arbeitnehmers im Büroumfeld zu vergleichen sind. Trotz der absehbaren Folge- und Spätschäden für die Gesundheit werden Probleme nicht gelöst und mit dem Hinweis auf die desolate Finanzlage abgewiesen. Einklagbare Vorgaben, wie sie bereits bei Arbeitnehmern existieren, gibt es nicht. Das hat zur Folge, dass sowohl dem Gesundheits- als auch dem Sozialsystem in großem Umfang Lasten entstehen. Für die Schüler und Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen sind daher verbindliche Vorgaben über die Arbeitsbedingungen zu erstellen. Diese sollen sich an den Arbeitsplatzrichtlinien für Arbeitnehmer im Büroumfeld orientieren, jedoch an die besonderen Bedürfnisse der Kinder angepasst werden. Das kann in Form einer Berufsgenossenschaft Lernen erfolgen, die dann sowohl Kontrollinstanz als auch Ansprechpartner im Konfliktfall ist.
- Programmpunkt wird zurück gestellt und später gegebenenfalls umformuliert.
Ins Dashbord eingearbeitet.
Drogentests bei Bewerbern in Firmen
Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogenpolitik zu gewährleisten. Besonders große Firmen und Konzerne führen immer häufiger Einstellungstests mit einer medizinischen Kontrolle auf Drogenkonsum ein. Diese Tests werden den Bewerbern, die sich hierzu schriftlich einverstanden erklären müssen, indirekt aufgezwungen. Bei Verweigerung haben die Bewerber keine Chance, die Arbeitsstelle zu bekommen. Interessanterweise wird in diesen Tests Alkoholmissbrauch nicht überprüft, obwohl dieser nachweislich große Probleme im Arbeitsleben produziert. Die NRW-Piraten wenden sich strikt gegen die Praxis vieler Firmen, Drogentests zum Standard bei Einstellungsverfahren zu machen. Diese Grauzone gilt es gesetzlich zu regeln. Den Firmen muss diese Vorgehensweise, die immer weitere Verbreitung findet, verboten werden. Hierbei soll NRW ein Vorreiter sein. Damit sollen auch bundesweit die Bestrebungen der großen Firmen gestoppt werden, ihre Mitarbeiter völlig zu durchleuchten.
- #Programmpunkt ist gut, muss aber in teilen umformuliert werden.
- Antrag ist für AK Suchtpolitik geeignet.
Keine Einträge über blos vermuteten Drogengebrauch in persönliche Akten auf Ämtern
Amtsmitarbeitern mit Bürgerkontakt ist es, auch ohne jede fachliche Qualifikation, erlaubt, reine Vermutungen über einen möglichen Drogenkonsum in persönliche Akten einzutragen. Derartige Einträge werden in der Folge nicht mehr hinterfragt und können so zu enormen, ungerechtfertigten Hürden für die Betroffenen werden. Die Praxis ungeschulter Mitarbeiter in Behörden, reine Vermutungen bezüglich eines Drogenkonsums in persönliche Akten einzutragen und diese weiterzugeben, ist zu unterbinden. Im Rahmen von Ermittlungen des LKA kommt es immer wieder dazu, dass Leute unschuldig des Konsums, Besitzes oder Verkaufs von illegalen Drogen verdächtigt werden. Eine erkennungsdienstliche Behandlung findet hierbei oft in rechtlich fragwürdigem Rahmen statt. Die so festgestellten, sehr persönlichen Daten müssen nach ergebnislos gebliebenen Ermittlungen umgehend wieder gelöscht werden. Dies wird heute nicht so praktiziert. Betroffene sind gezwungen mittels selbst bezahltem rechtlichen Beistand eine solche Löschung durchzusetzen. Die NRW-Piraten pochen auf Löschung personenbezogener Daten, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt. Eine weitere Verwendung der Daten und die Weitergabe hat auf jeden Fall zu unterbleiben. In staatlichen Hilfsprogrammen, zum Beispiel bei der Methadon-Substitution, müssen teilnehmende Personen zur Erlangung der Krankenkassenleistung ihren behandelnden Arzt von jeder Schweigepflicht entbinden. Diese beispiellose und entwürdigende Vorgehensweise ist aufzuheben. Drogenkranke Menschen sind, wie alle anderen Bürger auch, als normale Patienten zu behandeln.
- #Programmpunkt ist gut, muss aber in teilen umformuliert werden.
- Antrag ist für AK Suchtpolitik geeignet.
Präventionsunterricht an Schulen
Die Maßnahmen zur Drogenprävention an Schulen sind unzulänglich. Auch der Wissensstand des lehrenden Personals erweist sich oft als sehr gering. Einzelne Pilotprojekte haben gezeigt, wie wichtig und nachhaltig eine gute Prävention bereits im Grundschulalter ist. Jedweder Erstgebrauch, ob bei legalen oder illegalen Substanzen, nahm in den teilnehmenden Gruppen gegenüber den Vergleichsgruppen deutlich ab. Die erzielten Erkenntnisse und Erfolge tragen die Kinder wie selbstverständlich in die weiterführenden Schulen und ihren Freundeskreis. So wird für eine Multiplikation gesorgt, die Unterricht alleine kaum leisten kann. Die Piraten Brandenburg regen an, auf der Basis solcher Beispiele mit Vorbildcharakter ein landesweit flächendeckendes Informations- und Aufklärungskonzept zu entwickeln. Hierbei soll besonderes Augenmerk auf einheitliches und sachliches Lehrmaterial sowie eine vorbereitende Schulung des Lehrpersonals gelegt werden. So wird an Bildungseinrichtungen ein kompetenter Unterricht ermöglicht. Auch externe Fachreferenten sollen Teil dieses Konzepts werden, um besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern zu vertiefen. Grundgedanke und Ziel ist es Vorurteile gegen Wissen auszutauschen.
- #Programmpunkt ist gut.
- Antrag ist für AK Suchtpolitik geeignet.
Freigabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken
Die Cannabispflanze enthält eine Reihe von Wirkstoffen, die ein hohes Potential für die medizinische Nutzung haben. Von diesen Stoffen, den sogenannten Cannabinoiden, gibt es circa 60 verschiedene Arten. Alle weisen ein unterschiedliches Wirkungsprofil auf. Diese Substanzen bieten Linderung und Heilung bei vielen schwerwiegenden Leiden und Krankheiten, wie beispielsweise Krebs, HIV, Tourette, Epilepsie, Rheuma, Arthritis, Multiple Sklerose oder in der Schmerztherapie. Für diese Krankheiten kennt die klassische Schulmedizin keine abschließenden Behandlungsmöglichkeiten. Während international ein deutlicher Trend in diese Richtung zu verzeichnen ist, wird in Deutschland jede sachorientierte Herangehensweise verweigert. Die Piraten Brandenburg fordern ein Umdenken. Wir wollen medizinisches Cannabis von BtMG-Anlage I, nicht verkehrsfähige Stoffe, in Anlage III, verschreibungsfähige Stoffe, verschieben. Patienten, die auf die medizinische Nutzung von Cannabis angewiesen sind, soll der Zugang wie zu jeder anderen Arznei aus diesem Bereich ermöglicht werden. Außerdem werden so die Hürden, die eine zukunftsweisende Forschung in diesem Bereich verhindern, aus dem Weg geräumt.
- # Programmpunkt ist gut, muss aber in teilen umformuliert werden.
- Hinweis auf bestehende Pilotprojekte in Kanada und einigen US Bundesstaaten.
- l--->> Zusatzantrag zur Stärkung der Palliativmedizin in Deutschland/Brandenburg.
Kennzeichnungspflicht von Medikamenten mit Sucht - bzw. Abhängigkeitspotential
Um auf die Suchtgefahr bei bestimmten Medikamenten aufmerksam zu machen, müssen die Pharmahersteller in die Pflicht genommen werden. Wie bei Zigaretten üblich, sollten vereinheitlichte Warnhinweise auf die Medikamentenverpackungen aufgedruckt werden. Aus diesen muss hervorgehen, dass es sich bei dem Medikament um eine Arznei handelt, die ein Suchtrisiko birgt. Diese Warnhinweise sollen Patienten sensibilisieren und auf die Gefahr einer Sucht hinweisen. Dadurch werden Ärzte und Apotheker in die Pflicht genommen, mehr über Nebenwirkungen bei Medikamenten aufzuklären und sensibilisieren. Der Grund: Die oft sehr versteckt in der Packungsbeilage beschriebenen Hinweise werden allzu leicht nicht wahrgenommen. Darüber hinaus könnte vom Apotheker bei der Ausgabe des Medikamentes ein Informationsblatt zum Thema "Suchtgefahren bei Medikamenten" angeboten werden. Dieses soll ein Angebot mit weiteren Informationen darstellen und Hilfe beim Auffinden von geeigneten Stellen für Hilfesuchende bieten.
- noch Fakten sammeln
- Wie hoch ist Suchtgefahr im Vergleich zu z.B. Organschäden
- Arztkonsultation
Missbrauch von AD(H)S-Medikamenten
Bei Medikamenten auf Methylphenidat-Basis häufen sich die Berichte über steigenden Missbrauch. Dies betrifft Schulen, Universitäten, aber auch Berufszweige, die hohe Ansprüche an die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit stellen. Diese eigentlich zur Behandlung von AD(H)S gedachten Mittel werden als Leistungssteigerungsdroge missbraucht und es entwickeln sich hier Schwarzmärkte oder existieren bereits. Metylphenidat ist der Partydroge 'Speed' (Methylphenitylamin) chemisch ähnlich und weist bei entsprechend hoher Dosierung auch vergleichbare Wirkungen auf. Neben dem vom Nutzer gewünschten Konzentrations- und Fokussierungseffekt kann es hier schnell zu Wesensveränderungen, Stimmungsschwankungen, Aggressivität bis hin zu depressiven Episoden kommen. Besonders heikel ist, dass viele Nutzer die Tabletten zerstoßen und dann schnupfen. Dabei erweisen sich die Trägerstoffe in den Tabletten, beispielsweise Talkum, als hochgefährlich. Über die Nase aufgenommen, können diese Füllsubstanzen schnell zu Gefäßverstopfungen in Lunge und Hirn führen und Embolien und Schlaganfälle auslösen. Diese Entwicklung, die in den USA schon weit fortgeschritten ist, gilt es zu stoppen. Neben der enormen gesundheitlichen Gefährdung der Nutzer ergibt sich hier auch eine starke Wettbewerbsverzerrung. Diese Reaktion von Schülern und Studierenden auf den stark gestiegenen Leistungsdruck birgt die Gefahr, Lernerfolge auch auf diesem Wege manipulierbar und abhängig vom finanziellen Hintergrund werden zu lassen. Zudem ist hier der Faktor Gruppenzwang nicht zu unterschätzen. Die NRW-Piraten wollen, dass das Land NRW eine Aufklärungskampagne in Leben ruft. Diese soll Vorbildcharakter für die Bundespolitik haben. Darüber hinaus sollen die Quellen derartiger Mengen eines verschreibungspflichtigen und bei Mißbrauch auch gesundheitgefährenden Medikaments auf dem Schwarzmarkt aufgedeckt werden. Eine denkbare Quelle hier sind die um mehrere hundert Prozent gestiegenen Verschreibungen von AD(H)S-Medikamenten in den vergangenen Jahren, wobei leider häufig keine ausführliche ärztliche Diagnose mehr zugrunde gelegt wird.
- noch Fakten sammeln
- Wie hoch ist Suchtgefahr im Vergleich zu z.B. Organschäden
- Arztkonsultation
Wahlprogramm Ba-Wü
Transparenz im Gesundheitswesen
Das Land ist für die Aufsicht über die Strukturen im Gesundheitswesen zuständig. Diese Aufgabe wird bislang nur unzureichend wahrgenommen, wie das Anhäufen von Schulden bei manchen gesetzlichen Krankenkassen in der Vergangenheit zeigt. Wir stehen für Transparenz auch im Gesundheitswesen, um solche Probleme in Zukunft zu vermeiden.
Elektronische Gesundheitskarte
Wir erkennen den Vorteil an, den eine rasche Zugriffsmöglichkeit von Ärzten auf diagnose- und behandlungsrelevante Patientendaten hätte. Die elektronische Gesundheitskarte und die baden-württembergischen “Modellprojekte” hierzu müssen wir aber ablehnen. Die elektronische Gesundheitskarte hat sich weit von ihrer ursprünglichen Zielsetzung entfernt und sieht eine umfassende Speicherung sensibler Patientendaten in zentralen Datenbanken vor, was ein erhebliches Risiko für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Wir wollen Möglichkeiten erarbeiten, die angestrebten Vorteile mit diesem Grundrecht vereinbar zu machen.
- Diskussion
Privatisierung im Gesundheitswesen
Privatisierungsbestrebungen im baden-württembergischen Gesundheitssystem lehnen wir ab. Wir wollen insbesondere den Bestand und den Umfang staatlicher Kliniken im Land, und damit die medizinische Versorgung der Bevölkerung, erhalten und ausbauen.
- Diskussion, prüfen
Psychiatrische Landeskliniken
Angesichts seelischer Erkrankungen als Folge von zunehmendem Stress und Leistungsdruck wollen wir die vernachlässigten psychiatrischen Landeskliniken besser ausstatten. In diesem Zusammenhang soll sich auch die Gesundheitsforschung stärker mit den krankmachenden Faktoren in der Arbeitswelt beschäftigen.
- Zurückstellen bis der Sachverhalt für BB geklärt ist.
Screening im Gesundheitswesen
Vorsorge ist besser als Nachsorge! Wir setzen uns für Forschung, Entwicklung und Evaluation neuer Früherkennungsmethoden und Präventionsmaßnahmen gegen Krankheiten ein. Wissenschaftlich anerkannte Vorsorgeuntersuchungen sollen stärker als bisher gefördert werden.
- Diskussion, prüfen
Krebsregister
Krebsregister bieten wichtige Informationen zu Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen. Jahrzehntelang hat die baden-württembergische Landesregierung den Aufbau und die Pflege eines Krebsregisters verzögert und verschleppt. Wir fordern, dass dem 2009 endlich gestarteten Aufbau des baden-württembergischen Krebsregisters hohe Priorität eingeräumt wird. Insbesondere sollen nach dem finnischen Vorbild auch epidemiologische Untersuchungen zu Umweltbelastungen und zu regionalen Häufungen von Krebsfällen unterstützt werden.
- Diskussion, prüfen
Kein Einzel-Nachtdienst in Pflegeeinrichtungen
Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Lage muss in kleineren Pflegeeinrichtungen mit unter 50 Pflegebedürftigen nur eine Nachtwache anwesend sein. Die sach- und fachgerechte Versorgung von Pflegebedürftigen ist für eine einzelne Person oft nicht möglich. Wir möchten gesetzlich vorschreiben, dass bei Nacht- wie Tagdiensten die Pflegeeinrichtungen immer mit mindestens zwei Personen besetzt sein müssen, davon mindestens eine Pflegefachkraft. Grundsätzlich muss gewährleistet werden, dass die individuelle pflegefachliche Betreuung jedes einzelnen Patienten durch ausreichend Personal garantiert ist.
- gut aber prüfen
Telemedizin
Wir lehnen die sogenannte Telemedizin als billigen Ersatz für eine angemessene ärztliche Betreuung im ländlichen Raum ab. Darunter versteht man diagnostische Entscheidungen und therapeutische Maßnahmen, die ein Facharzt aufgrund übermittelter Daten anordnet, ohne den Patienten persönlich in Augenschein genommen zu haben. Dies lehnen wir ab, weil dadurch auf Kosten der Versicherten eine verfehlte Gesundheitspolitik kaschiert werden soll. Eine umfassende, individuelle Behandlung ist so nicht gewährleistet und die Gefahr von Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen steigt. Zudem sind Haftungs- und Datenschutzfragen noch nicht hinreichend geklärt.
- gut!!
Betreuung demenzkranker Menschen
Die Piratenpartei Baden Württemberg spricht sich für eine individuelle, ganzheitliche Pflege demenziell erkrankter Menschen aus. Geschulte Betreuer sollen die anspruchsvolle und zeitaufwändige Behandlung der Demenz in der Pflege unterstützen und die Pflegekräfte dadurch entlasten. Somit wird eine individuelle und bestmögliche Betreuung gewährleistet.
- kann
Für eine neue Drogenpolitik
Die Drogenpolitik der Landesregierung ist widersprüchlich. Sie betrachtet legale Drogen wie Alkohol vorwiegend bei Jugendlichen als Problem und rechtfertigt damit Scheinlösungen wie Verbote und Einschränkungen, die auch Erwachsene treffen. Wer kleine Mengen Hanf anbaut, wird schon wie ein Schwerkrimineller verfolgt. Medikamentenmissbrauch wird hingegen weitgehend ignoriert. Abhängige von harten Drogen werden mit unzureichenden Programmen versorgt, wobei in Großstädten die Substitution oft neue soziale Brennpunkte schafft, statt den Rückweg in die Gesellschaft zu öffnen. Diese Drogenpolitik ist dringend reformbedürftig.
- kann
Kein Verkaufsverbot für Alkohol
In Baden-Württemberg gilt ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol, das mit exzessivem Alkoholmissbrauch begründet wurde. Wir halten das Verkaufsverbot für wirkungslos, da Alkohol auch auf Vorrat erworben werden kann oder das Verbot auf andere Art umgangen wird. Wir wollen daher diese aktionistische Regelung zurücknehmen und stattdessen die strikte Einhaltung des bestehenden Jugendschutzgesetzes forcieren, sowie die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums bei allen Altersgruppen fördern.
- eher nicht, vergleichen mit BB
Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
Wir setzen uns für Versammlungsfreiheit und eine vielfältige und freie Nutzung des öffentlichen Raums ein. Wir lehnen Regelungen ab, die diese unnötig einschränken. Deswegen stellen wir uns gegen Verbote, die den Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen untersagen, ohne dass eine konkrete Gefährdung davon ausgeht.
Gerechtigkeit beim Führerschein
Wir wollen den Gebrauch von Cannabis weiter entkriminalisieren. Die Führerscheininhaber unter den Cannabiskonsumenten sollen durch den Entzug der Fahrerlaubnis nicht härter bestraft werden als andere Cannabiskonsumenten. Ein Führerscheinentzug aufgrund des Konsums von Cannabis darf nur erfolgen, wenn eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss nachgewiesen wurde.
- kann
Verantwortung in der Substitution
Wir haben in Baden-Württemberg sehr gute Ergebnisse bei Modellversuchen zur Substitution von Heroin, aber die Angebote sind nur vereinzelt und begrenzt vorhanden, unter anderem weil viele Kosten den Kommunen aufgebürdet werden. Das Land soll Finanzmittel zur Verfügung stellen, um Abhängigen flächendeckend synthetisches Heroin anbieten zu können. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass auch diese Kosten mittelfristig von den Krankenkassen übernommen werden. Wir möchten die Anbindung der Drogensubstitution an Krankenhäuser erreichen, um so eine Bildung von sozialen Brennpunkten und den sozialen Druck auf einzelne Ärzte zu reduzieren. Notwendig ist auch die räumliche Einbeziehung der zugehörigen Einrichtungen, damit medizinische Substitution und soziale Unterstützung zusammenwirken können.
- gut, aber prüfen
Wahlprogramm Rheinland-Pfalz
Elektronische Gesundheitskarte stoppen!
Gerade im Gesundheitswesen ist der Schutz der Privatsphäre von besonderer Wichtigkeit. Deshalb fordert die Piratenpartei einen effektiven Schutz der Patientendaten und wirksame Kontrollmechanismen. Mit der geplanten elektronischen Gesundheitskarte laufen wir Gefahr, ein System einzuführen in dem umfangreich und unkontrolliert Patientendaten zentral gespeichert werden. Patientinnen und Patienten können ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht mehr wahrnehmen. Die vielen Datenskandale der letzten Zeit zeigen eindrücklich die Risiken solcher Systeme. Gerade die Gesundheitsdaten der Bürgerinnen und Bürger werden große Begehrlichkeiten wecken. Die Piratenpartei fordert deshalb den Stopp der elektronischen Gesundheitskarte.
Qualitätssteigerung in der Pflege
Kostendruck und Gewinnstreben haben in vielen Pflegeeinrichtungen dazu geführt, dass die Pflegebedürftigen unter Umständen leben müssen, die ihre Menschenwürde verletzen. Wir wollen dafür sorgen, dass ruhigstellende Medikamente nur verabreicht werden, wenn dies dem Wohl des Pflegebedürftigen dient, oder zum Schutz der Pflegenden absolut notwendig ist. Auch das Fesseln ans Bett ("Fixierung") soll nur zulässig sein, wenn es zum Schutz des Pflegebedürftigen oder der Pflegenden unumgänglich ist. Um dies zu erreichen, setzen wir uns für eine ausreichende Personalausstattung in der Pflege ein, für effektivere Kontrollen und dafür, dass dabei nicht nur Zahlen geprüft, sondern auch Bewohner der Pflegeeinrichtung befragt werden. Angehörigenbeiräte sehen wir als weiteres sinnvolles Mittel, Qualität und Menschlichkeit in der Pflege zu fördern. Die Würde des Menschen ist das höchste Gut in unserem Grundgesetz und muss auch in der Pflege oberstes Gebot sein. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft Pflegeeinrichtungen und erstellt die sogenannten "Einrichtungsbezogenen Pflegeberichte". Diese dürfen nach derzeitiger Gesetzeslage nicht veröffentlicht werden. Wir wollen dagegen eine Pflicht zur Veröffentlichung einführen. Durch solche Informationen können sich die Verbraucher ein Bild von der Qualität einzelner Pflegeeinrichtungen machen. So entsteht Druck auf die Pflegeeinrichtungen, Missstände zu beseitigen und Qualität zu erhöhen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für medizinische und pflegerische Berufsgruppen
Die Stellenpläne für Ärzte und Pflegekräfte sind oftmals nur noch zeitlich befristet. Der Pflegepersonalschlüssel ist seit Jahren aus Kostengründen nicht dem tatsächlichen Bedarf angepasst. Überstunden sind an der Tagesordnung. Dies birgt Gefahren für die Patienten und Pflegebedürftige. Viele Hausarztpraxen werden in den nächsten Jahren nicht mehr besetzt werden können. Wir arbeiten daran, die Bedingungen für Personal und Patienten zu verbessern, damit eine Flucht aus dem Beruf verhindert wird.
Informationsfreiheit zu Behandlungsmöglichkeiten
Menschen mit Krankheiten, z.B. HIV/AIDS, sind Menschen wie du und ich. Es gibt keinen Grund sie zu diskriminieren. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz will deswegen dabei mithelfen, der Ausgrenzung der Betroffenen in der Gesellschaft ein Ende zu setzen. Dazu werden wir uns dafür einsetzen, dass Projekte in Rheinland-Pfalz gestartet und gefördert werden, welche einen positiven Beitrag zur Aufklärung und gegen Diskriminierung leisten.
Sicherstellung der medizinischen Versorgung
Wahrung und Sicherstellung einer flächendeckenden fachgerechten ärztlichen Versorgung
Schon jetzt ist absehbar, dass die ärztliche Versorgung im ländlichen Bereich in den nächsten Jahren stark zurück gehen wird. Viele Hausärzte sind bereits heute über 60 Jahre und scheiden in absehbarer Zeit aus dem Berufsleben aus. Wir setzen uns dafür ein, dass eine flächendeckende ärztliche Versorgung auch in Zukunft möglich bleibt.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Mediziner
Als oberstes Ziel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sehen wir nicht den Anstieg der Gehälter sondern eine Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Wir streben geregelte Arbeits- und Bereitschaftszeiten an, die den Beschäftigten im Gesundheitswesen Zeit zur eigenen Regeneration lassen. Wir suchen nach Möglichkeiten den Verwaltungsaufwand in der medizinischen Versorgung so gering wie möglich zu gestalten.
Patientensicherheit in der Behandlung und Diagnose
Jeder Mensch hat einen Anspruch darauf, im Rahmen einer Erkrankung, alle nach dem neusten Stand der Technik zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Höchstes Ziel jeder Behandlung ist es, die schnelle und völlige Wiederherstellung der Gesundheit zu erreichen. Nicht immer ist es erforderlich den höchstmöglichen technischen Standard einzusetzen um eine präzise Diagnose zu erhalten. Genauso wie nicht immer eine völlige Wiederherstellung der Gesundheit zu erreichen ist. Wir sehen große Potentiale an Einsparungen im Gesundheitswesen, ohne gesundheitsgefährdende Einschränkungen für die Erkrankten, die es umzusetzen gilt.
Freie Wahl bei der medizinischen Behandlung
Jeder Mensch kann frei entscheiden ob und von wem er behandelt werden möchte. Es steht jedem frei eine Behandlung abzulehnen. Ausnahmen bilden psychische Erkrankungen mit Fremd- oder Eigengefährdung. Soweit die alternative Heilmethode eines Heilpraktikers sich als wirksam gezeigt hat, muss die Krankenversicherung die Kosten für die notwendige Behandlungsdauer der alternativen Medizin übernehmen.
Behandlungsfehler bei nicht erforderlichen kosmetischen Eingriffen und bei Piercing
Patienten oder Kunden unterziehen sich oftmals aus Schönheitsidealen kosmetischen Operationen. Beispiel: Brustvergrößerung/Körperschmuck und dergleichen. Wir fordern, dass eine hierbei aufgetretene Wundheilungsstörung, die in der Regel durch unsachgemäße Einhaltung der Hygiene oder durch nicht geeignete Materialien hervorgerufen wurde und die eine medizinische Behandlung und Korrektur erforderlich machen, nicht auf Kosten der gesamten Versicherten gehen darf. Hier ist der behandelnde Arzt oder Piercer in die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung zu nehmen.
Informationsfreiheit zu Behandlungsmöglichkeiten
Im Zeitalter des Mediums Internet ist es möglich geeignete Informationen über Anschriften von Fachärzten und Spezialkliniken problemlos zu erfassen und für jeden Erkrankten oder deren interessierten Angehörigen im Bedarfsfall abzurufen. Wir sehen es als selbstverständlich an, dass von Seiten des Gesundheitsministeriums eine jährlich zu aktualisierende Liste mit allen Fachkliniken, niedergelassenen Fach- und Allgemeinmediziner über Internet abrufbar ist. Somit kann sich jeder Bürger im Krankheitsfall die optimale fachliche Kompetenz zu Rate ziehen.
Kassenärztliche Vereinigung
Die kassenärztliche Vereinigung (KV) soll die Interessen der niedergelassenen Fach- und Allgemeinärzte vertreten. Unter anderem handelt die KV als Einrichtung des öffentlichen Rechts eine Budgetierung mit den Krankenversicherungen aus.
Durch ein ausgeklügeltes, für viele Ärzte nicht mehr überschaubares Abrechnungssystem wird das Budget unter den niedergelassenen Ärzten aufgeteilt und über die KV mit den niedergelassenen Ärzten abgerechnet. Dabei ist die für jeden Patienten bereitgestellte Behandlungssumme für ein Quartal bei ausgedehnter Behandlung nach Meinung vieler niedergelassener Hausärzte nicht mehr Kosten deckend. Wir fordern eine neue Reform der Honorierung, die für jeden leicht nachvollziehbar ist. Der Verwaltungsapparat der KV, der ebenfalls erhebliche Kosten mit sich bringt, ist zu reformieren.
Nichtraucherschutz
Die Regelungen zum Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz sind für uns nicht nachvollziehbar. Die Freiheit der Bürger und der Gaststättenbetreiber wird auf nicht nachvollziehbare Weise beschnitten. Gleichzeitig findet aber kein effektiver Schutz der Arbeitnehmer im Gastronomiegewerbe statt.
In Betrieben, in denen nur der / die Inhaber arbeiten, sollen diese selbst entscheiden können, ob sie eine Raucher- oder Nichtraucher- Lokalität betreiben möchten. Hierbei darf ein etwaiges Speisenangebot keine Rolle spielen.
In Betrieben, in denen auch Arbeitnehmer arbeiten, gilt Rauchverbot. Dadurch sind nichtrauchende Arbeitnehmer nicht aus Angst um ihren Arbeitsplatz gezwungen, sich als Raucher auszugeben.
Betriebe, in denen Rauchverbot gilt, können einen abgeschlossenen Raucherbereich einrichten. In Raucherbereichen dürfen keine Arbeitnehmer arbeiten.
An Gastronomiebetrieben muss an der Außenseite eine einheitliche Kennzeichnung angebracht werden, aus der ersichtlich ist, ob in dem Betrieb generell oder in einem Raucherbereich geraucht werden darf. So ist jedem Bürger die Freiheit gegeben, zwischen Rauchergastronomiebetrieben, Nichtraucherbetrieben und Betrieben mit Raucherbereich zu entscheiden.
Kein Verkaufsverbot für Alkohol
Ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol, wie in Baden-Württemberg, lehnen wir ab. Wir halten das Verkaufsverbot für wirkungslos, da Alkohol auch auf Vorrat erworben werden kann oder das Verbot auf andere Art umgangen wird. Wir wollen die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums bei allen Altersgruppen fördern.
Für ein selbstbestimmtes Leben
Jeder Mensch hat das Grundrecht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen. Eine freiheitliche Gesellschaft lebt von der Teilhabe ihrer Bürger. Voraussetzung dafür ist die selbständige Entscheidung über die eigene Lebensgestaltung und über die Art der Teilhabe an der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Grundlagen dafür sind Bildung und der Zugang zu Kultur.
Immer mehr Bereiche des täglichen Lebens werden vom Staat durch Vorschriften und Gesetze reguliert und reglementiert. Dadurch werden die Bürger vom Staat bevormundet und daran gehindert, ihren individuellen Lebensstil zu führen und sich frei zu entfalten. Die Piratenpartei setzt sich für die Reform und ggf. Abschaffung von Gesetzen ein, die den Bürger unverhältnismäßig bevormunden.
In den letzten Jahren werden zunehmend Gesetze diskutiert und teilweise auch verabschiedet, welche die Bürger bevormunden und sie in ihren Gewohnheiten oder ihrer Freizeitgestaltung einschränken. Die Freiräume der Bürger zur individuellen Gestaltung und Entfaltung ihres Lebens werden immer stärker beeinträchtigt. Die Piratenpartei stellt sich ungerechtfertigten Bevormundungen der Bürger durch den Staat entgegen.
Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
Wir setzen uns für Versammlungsfreiheit und eine vielfältige und freie Nutzung des öffentlichen Raums ein. Wir lehnen Regelungen ab, die diese unnötig einschränken. Deswegen stellen wir uns gegen Verbote, die den Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen untersagen.
Paintball, Computer- und Videospiele
Es wird diskutiert Paintball und so genannte ,,Killerspiele" zu verbieten, um Amokläufe zu verhindern. Dabei ist weder definiert, was genau unter "Killerspielen" zu verstehen ist, noch gibt es gesicherte Erkenntnisse, dass diese Spiele Amokläufe verursachen oder fördern. Computer- und Videospiele sind ein wesentlicher Teil der Jugendkultur. Sie sind künstlerisches und kulturelles Gut, vergleichbar mit Filmen oder Büchern. Die Piraten halten es für falsch, Spieler zu kriminalisieren, statt die eigentlichen gesellschaftlichen Probleme zu lösen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Computer- und Videospiele als Kulturgüter anerkannt werden und wenden uns gegen Verbote dieser Form von Kultur.
Die Bezeichnung "Killerspieler" diskreditiert in völlig inakzeptabler Weise Spieler, eSportler und sogar Jugendliche, die gerne ihrem Hobby nachgehen. Wir lehnen das von der Innenministerkonferenz geforderte generalisierende Verbot zur Herstellung und Verbreitung von Computerspielen strikt ab. Populistische Verbotsforderungen lösen vor allem dort keine Probleme, wo sie völlig andere Ursachen, als die vordergründig unterstellten, haben. Spieler sind keine Mörder und Gewalttäter. Nicht Verbote, sondern präventive Maßnahmen und die Stärkung medienkompetenten Handelns stärken den verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Medien.
Immer mehr Spieler organisieren sich in eSport-Vereinen, um gemeinsam ihrem Hobby nachzugehen. Ebenso wie traditionelle Sportvereine leisten sie dabei einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele bemühen sich beispielsweise um die Vermittlung von Medienkompetenz gegenüber Jugendlichen und Eltern. Wir möchten diese Arbeit honorieren und dafür sorgen, dass eSport-Vereine genauso wie andere Sportvereine als gemeinnützig anerkannt werden.
Paintball ist ein Mannschaftssport und eine legitime Freizeitbeschäftigung Erwachsener. Es gibt keine Anzeichen, dass dieser Sport die Gewaltbereitschaft erhöht oder sogar Amokläufe verursacht. Die Forderungen nach einem Verbot von Paintball betrachtet die Piratenpartei als populistisch und stellt sich ihnen entgegen.
Poker
Das Pokerspielen hat in den letzten Jahren an Popularität gewonnen. In Rheinland-Pfalz hat dies leider dazu geführt, dass ein weitreichendes Pokerverbot geschaffen wurde. Öffentliche Pokerveranstaltungen und Internet-Poker wurden weitgehend verboten. Das Pokerverbot in Rheinland-Pfalz halten wir für ungerechtfertigt und werden uns deshalb für die Abschaffung dieses Gesetzes einsetzen.
Bildung
Ernährung, Bewegung, Gesundheit
Wir setzen uns dafür ein, dass die Themen Gesundheit, Ernährung und Bewegung unter aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in ausreichendem Maß an Schulen gelehrt werden. Erklärtes Ziel ist es, Schülern eine ausgewogene Lebensweise zu vermitteln. Dies kann gefördert werden, indem theoretische Überlegungen praktisch angewandt werden.
Ernährung
Durch gemeinsames Kochen und Essen, bei gleichzeitiger Erläuterung der theoretischen Hintergründe, werden die Schüler zu einer ausgewogenen Ernährung angeregt.
Bewegung
Der Spaß an der Bewegung sollte gefördert werden. Statt des üblichen Rahmenlehrplans, sollten Sportarten einzeln angeboten werden. Ob sich ein Schüler letztendlich für Leichtathletik, Teamsport oder Kraftsport entscheidet soll seine persönliche Entscheidung sein.
Gesundheit
Die Schüler sollen über die Bereiche Sexualität, Gewalt und Suchtprävention ausgiebig aufgeklärt werden.
Wahlprogramm Schleswig-Holstein
Bewegungsangebote für Menschen außerhalb von Arbeitsprozessen
Wir setzen uns für die Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche in allen pädagogischen Einrichtungen, Erwachsenen an ihren Arbeitsplätzen, sowie Studenten und Lehrenden an Universitäten ein. Sportanlagen sollten außerhalb der planmäßigen Belegung durch Sportgruppen für selbst organisierte Sportaktivitäten geöffnet werden. Kostenlose Sportangebote in öffentlichen Anlagen sollten gefördert werden. Jeder Mensch muss die Möglichkeit erhalten schwimmen zu lernen. Wir setzen uns für die Einrichtung und Erhalt von Schwimm- und Sportstätten und Räumen für freie Bewegung ein.
Gesundheit und Pflege auf kommunaler Ebene
Wir setzen uns für eine lokale Erstversorgung durch Pflegekräfte ein. In jeder Gemeinde sollte eine Pflegekraft arbeiten, z.B. eine pro 1000 Einwohner. Sie soll immobile Menschen und Familien besuchen, und den Gesundheitszustand und den Versorgungsbedarf ermitteln. Sie achtet darauf, dass die Person mit Medikamenten und Hilfsmitteln versorgt ist. Sie ist Schnittstelle zwischen Angehörigen, Hausarzt, Gemeinde, Physiotherapie und Pflegedienst. Sie besucht die Menschen zu Hause auf Anfrage der Betroffenen mit und ohne ärztliche Weisung. Sie rechnet ihre Leistung mit der Krankenkasse ab und erhält ein Grundgehalt von der Gemeinde. Sie organisiert Kurse in der Gemeinde zu Themen wie Ernährung, Pflege, Medikamente, erste Hilfe u.v.m.
Wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Hebammenhilfe
Wir setzen uns dafür ein, dass Schwangere die freie Wahl haben, wo sie ihr Kind bekommen möchten. Zu diesem Zweck soll die zeitnahe und regionale Erreichbarkeit einer Hebamme auch in ländlichen Räumen sichergestellt werden. Die umfasst die im Hebammengesetz (HebG §4) vorbehaltene Tätigkeiten. Des weiteren soll der Gebührenvertrag mit den Krankenkassen ausgeweitet werden, um die wirtschaftliche Absicherung der Hebammen sicher zu stellen. Die gesetzlichen Regelungen für die Leistung der Hebammen an Versicherte gemäß Reichsversicherungsordnung (§196 RVO) sollen in das Sozialgesetzbuch V überführt werden.
Erstbetreuung der Schwangeren durch die Hebamme
Wir setzen uns für eine primäre niedrigschwellige und bedarfsgerechte Betreuung und medizinische Versorgung in der Schwangerschaft, während der Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes durch Hebammen ein. Die Hebamme soll als Lotsin in allen Fragen um Schwangerschaft, Geburt und Stillen/Ernährung fungieren. Sie übernimmt die Weiterleitung in medizinische Behandlung bei Auftreten von Komplikationen (Regelwidrigkeiten).