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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2010-08-02

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AG Satzung | Satzungsarbeit | Protokolle & Treffen | Dokumente | Mustersatzungen


Sitzung der AG Satzung am 02.08.2010


Teilnehmer:

  1. Lars
  2. Bastian
  3. Sven/701
  4. Benutzer

Gäste:

  1. uk
  2. FireFox

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung

TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters wie gehabt

TOP 3 Behandlung Beschlussvorlage GO LPT http://wiki.piratenbrandenburg.de/AG_Satzung/GO-Beschlussvorlage


§ 20a Befugnisse der Versammlungsleitung; beschleunigte Tagung

Der Versammlungsleiter kann von sich aus oder aufgrund GO-Antrages über die beschleunigte Tagung abstimmen lassen. Durch Beschluss der einfachen Mehrheit wird die Tagung in folgender Weise beschleunigt:

1. Für die Dauer eines TO-Punktes sind keine GO-Anträge oder Sonstigen Anträge zugelassen.

2. Die Redezeit je Redner wird auf bis zu 30 Sekunden beschränkt.

3. Der Versammlungsleiter kann nach Aufruf eines Abstimmungsgegenstandes ein Meinungsbild einholen; auch bei klarem Meinungsbild läßt er Redebeiträge in folgender Reihenfolge zu:

a) für die Minderheitsmeinung zwei Redebeiträge,

b) für die Mehrheitsmeinung einen Redebeitrag,

c) für die Minderheitsmeinung einen Redebeitrag.

Ergibt ein danach eingeholtes Meinungsbild keine wesentliche Änderungen der Mehrheitsverhältnisse, wird sofort abgestimmt.

Abstimmung: konsent.


§ 4 Protokollführung

Ergänzung:

11. als Anlage die Tätigkeitsberichte der Mitglieder des Vorstandes.

konsent.


§ 6 Wahlen zu Versammlungsämtern

(3) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung; die des Versammlungsleiters mit der Übergabe aller Protokolle an den Landesvorstand.

konsent.


§ 10 Wahlen zu Parteiämtern

(1) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Dabei bleiben Enthaltungen und ungültige Stimmen unberücksichtigt. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen umfasst die die absolute und die einfache Mehrheit. Die einfache Mehrheit im Sinne dieser GO ist das Überwiegen der Ja-Stimmen gegenüber den Nein-Stimmen; die absolute Mehrheit sind mehr als 50 von Hundert der abgegebenen Stimmen.

konsent.


§ 12 Einzelwahl

(1) Bei einer Einzelwahl wird ein Amt vergeben.

(2) Tritt nur ein Kandidat an, so ist der Kandidat gewählt, wenn er die Mehrheit der Für-Stimmen auf sich vereinigt. Bei einer geheimen Wahl sind die Wahlzettel mit den Ankreuzmöglichkeiten ja, nein und Enthaltung zu versehen.

(3) Treten zwei Kandidaten an, so entscheidet die Mehrheit der Stimmen.

(4) Treten zu einer Einzelwahl mehr als zwei Kandidaten an, muß einer die absolute Mehrheit erreichen. <gestrichen: Die absolute Mehrheit sind mehr als 50 von Hundert der Stimmen.> Wird die absolute Mehrheit nicht erreicht, so wird der Wahlgang wiederholt.

(5) Erreicht auch hiernach kein Kandidat absolute Mehrheit, so treten bei bis zu fünf Kandidaten, die zwei Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen zu einer Stichwahl an.

(6) Bei mehr als fünf Kandidaten treten die 25 von Hundert der Kandidaten an, die die höchsten Stimmenanteile auf sich vereinigt haben. Wird die absolute Mehrheit nicht erreicht, so findet zwischen den zwei erfolgreichsten Kandidaten eine Stichwahl statt.

(7) Bei Stimmengleichheit wird der Wahlgang wiederholt. Besteht hiernach noch Stimmengleichheit wird das Orakel von Delphi angerufen oder eine Münze geworfen.

konsent.


§ 13 Gesamtwahl

(1) Bei einer Gesamtwahl werden mehrere Ämter vergeben.

(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied hat soviele Stimmen, wie Ämter vergeben werden sollen. Jedem Kandidaten kann nur eine Stimme gegeben werden.

(3) Gewählt sind diejenigen Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt und zugleich die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht hat. <gestrichen: Die absolute Mehrheit sind mehr als 50 von Hundert der Stimmen.>

konsent.


§ 14 Wahl durch Zustimmung (Approval -Voting)

(1) Sowohl bei Einzelwahl - sofern mehr als ein Kandidat antritt - als auch bei Gesamtwahl kann nach dem Approval-Voting-Verfahren gewählt werden.

(2) Dabei hat jedes stimmberechtigte Mitglied soviele Stimmen, wie Kandidaten antreten aber nur eine Stimme pro Kandidaten. § 13 Abs 2 findet keine Anwendung.

(3) Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben und die absolute Mehrheit erreicht haben.<gestrichen: Die absolute Mehrheit sind mehr als 50 von Hundert der Stimmen.>

konsent.

Weiteres:

  • Korrektur- und Schlüssigkeitslesen
  • Anpassungen, die womöglich noch erforderlich sind
  • durchgehend sogenannte neue dt. Rechtschreibung (oder lieber doch die "alte";) ) einpflegen

wird zwischendurch erledigt.

TOP 4 Behandlung von Änderungsvorschlägen auf der Diskussionsseite der Beschlussvorlage

   * die Vorschläge werden durchnummeriert und Punkt für Punkt abgearbeitet
   * Erörterung der Umsetzbarkeit - mit Blick auf die Satzungen - und Zweckmäßigkeit 

§ 1 Akkreditierung Vorschlag Nr 1 Eine Änderung der Regelung des § 1 wird nicht zugestimmt. Das Akkreditierungsteam sollte für die reibungslose Vorbereitung der Abstimmungen verantwortlich sein. Eine besondere Beschreibung der Aufgaben wird nicht als sinnvoll erachtet, da sich keine immer wiederkehrende Praxis eingebürgert hat.

konsent.


§ 9 Notwendige Beschlußfassungen vor Wahlen Vorschlag Nr 2

(2) Hat ein Kandidat bereits ein Amt in der Piratenpartei, einschließlich aller Gliederungen, inne oder ist er Mandatsträger in einer Kommunal- oder Volksvertretung, so stimmen die Mitglieder der Versammlung darüber ab, ob eine gleichzeitige Ausübung durch diesen Kandidaten zulässig sein soll. Lehnt sie ab, so wird der Kandidat von der Kandidatenliste gestrichen. Diese Regelung gilt nicht für Versammlungsämter. Diese Regelung ist unbeachtlich, wenn der Kandidat vor der Wahl verbindlich erklärt, dass er spätestens 42 Tage in Falle seiner Wahl vom bisherigen Amt zurücktritt oder die Mehrfachausübung von der Versammlung gebilligt wird.

konsent.


Nr. 3 Änderung von Abs 5; ist durch Beschluss zu Vorschlag Nr. 2 erledigt.


§ 10 Wahlen zu Parteiämtern Vorschlag Nr 4

(1) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Dabei bleiben Enthaltungen und ungültige Stimmen unberücksichtigt. soll ersetzt werden durch

(1) Gewählt ist, wer

a) in einfachen Mehrheitswahlen die einfache Mehrheit b) in Stichwahlen die relative Mehrheitder abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Dabei bleiben Enthaltungen und ungültige Stimmen unberücksichtigt

Vorschlag wird verworfern, da er inkompatibel zur gültigen Wahlordnung ist.

konsent.


Vorschlag Nr. 5

Der Vorschlag wird verworfen, da die derzeit gültige Satzung keine Regeln für die Benennung und Besetzung weiterer Vorstandämter erhält. Daher muss dieser Vorgang der Mitgliederversammlung vorbehalten bleiben, die frei darüber entscheidet. Dessen ungeachtet könnte es durchaus zweckmäßig sein, diese Entscheidung dem Vorstand selbst vorzubehalten.

konsent.


§ 11 Offene und geheime Wahl Vorschlag Nr. 6

soll lt. Initiator ignoriert werden.

TOP 5 Bestimmung des Termins der nächsten virtuellen Zusammenkunft; TO-Vorschläge zur nächsten Zusammenkunft entwirft Lars.

TOP 6 Beschluss eines GO-Entwurfes, der dem LPT als neue GO vorgschlagen wird

Antrag: Die GO wird in der hier bearbeitete Fassung beschlossen und dem LPT 2010.1 zur Annahme vorgeschlagen.

Abstimmung: einstimmig so beschlossen.

TOP 7 Schließen der Sitzung

Nächste Sitzung am 30.08.2010 21:00 Uhr. Schluss der Sitzung um 00:11 Uhr.