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Geschäftsordnung für die TF-Wahlkampf
beschlossen am 25.02.2013
1. Selbstverständnis
- Die TF-Wahlkampf ist eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des § 23 der Landessatzung des LV Brandenburg.
2. Koordinatoren
- Die TF-Wahlkampf wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.
- Die Wahl findet einmal im Jahr statt. § 23 der Landessatzung findet Anwendung.
- Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten).
- §24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.
- Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.
- Eine Abwahl der Koordinatoren ist nach vorheriger Ankündung und fristgemäßer Einladung zur Sitzung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden, aktiven Mitglieder der TF-Wahlkampf möglich.
3. Beschlussfassung
- Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. In besonders dringenden Fällen gibt es keine Vorlaufzeit für die Sitzung, ansonsten soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden.
- Jedes Mitglied der TF-Wahlkampf hat das Recht, seine Meinung zu äußern.
- Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben.
- Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven AG-Mitglieder zustimmen.
- Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der anwesenden Koordinatoren gefällt. Die Entscheidungen bezüglich des Tagesgeschäftes werden von den Lenkungsteams getroffen.
3.1. Allgemeine Beschlüsse
- Alle aktiven Mitglieder in der TF-Wahlkampf haben ein einfaches Stimmrecht.
- Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
3.2. Vetorecht für Koordinatoren
- Jeder Koordinator hat innerhalb von sieben Tagen bei Entscheidungen zu 3.1. ein Vetorecht. In diesem Fall muss ein neuer Beschluss herbei geführt werden.
- Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden, aktiven Mitglieder der TF-Wahlkampf überstimmt werden.
4. Lenkungsteams
- Die Leiter von Lenkungsteams werden von den Koordinatoren zur Bestätigung durch die aktiven Mitglieder der TF-Wahlkampf vorgeschlagen.
- Diese werden auf der nächsten Sitzung der TF-Wahlkampf mit einfacher Mehrheit der anwesenden, aktiven Mitglieder der TF-Wahlkampf bestätigt oder abgelehnt.
5. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der TF-Wahlkampf
- Mitglieder der TF-Wahlkampf, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der TF-Wahlkampf teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird.
- Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der TF-Wahlkampf gestrichen.
6. Kommunikation innerhalb der TF-Wahlkampf / Sitzungen
6.1. Sitzungen
- Die TF-Wahlkampf hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.
- Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.
6.2. Mailingliste
- Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste (E-Mail: brb-Wahlkampf [at] lists.piratenpartei (punkt) de) zu senden. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten der übrigen Teams wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht.
- Die Registrierung erfolgt über https://lists.piratenpartei.de/sympa/info/brb-wahlkampf
- Unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!!
7. Aufgabenverteilung
- Die Verteilung der Aufgaben wird in den Sitzungen der TF-Wahlkampf festgelegt und an geeigneter Stelle im Wiki veröffentlicht..
8. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
- Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft.
- Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der TF-Wahlkampf.
- Protokolle sind zeitnah zu veröffentlichen.