AG Wirtschaft/Treffen/2010-07-28
Inhaltsverzeichnis
7. Treffen der AG Wirtschaft
- Termin: 28.07.2010 / 22:08 Uhr
- Ort: Mumble-Server: mumble.piratenbrandenburg.de
Tagesordnung
- Begrüßung / Formalia
- Erarbeitung eines Flyers zum Thema Breitband / Grundrecht auf Internet
- Verschiedenes
- Nächstes Treffen / Ende der Sitzung
Anwesende
Protokoll
- gemeinsam durch Anwesende
Begrüßung / Formalia
- Eröffnung der Sitzung um 22:20h durch FireFox.
Erarbeitung eines Flyers zum Thema Breitband / Grundrecht auf Internet
- Frage, wie der Flyer "aussieht", welche Zeilenmenge / Textmenge zur Verfügung steht
- schön wäre es, wenn der/die Punkte im Flyer vom LPT beschlossen werden würden (Programmpunkt)
- Diskussion bzgl. AG PrÖA-Treffen und CCS-Flyer Stand (Textmenge / Inhalt)
- wichtig ist es "knackige" Aussagen zu tätigen, ohne den Leser mit wissenschaftlichen/tiefgreifend inhaltlichen Aussagen zu "belasten" - (Stichwort:Herzblut)
- Arbeiten am Flyertext
- Fertiggestellt wie nachstehend.
Nächstes Treffen / Ende der Sitzung
- nächster Termin: 11.08.2010 um 22:00 Uhr
- Ende des Treffens: 23:53h
Entwurf Flyertext
Grundrecht auf Internet
Kein Anschluss in dieser Region = Digitale Isolation des Landes Brandenburg und dessen Einwohner
Der schnelle Internetzugang ist für Sie auch nur ein Traum?
Sie haben es satt, nur mit Notverfahren oder sündhaft teurer Technik online zu sein?
Ihr Ersatz-Funknetz bricht ständig zusammen?
Bei schlechtem Wetter geht bei Ihnen gar nichts?
Dann muss diesem Desaster endlich nachhaltig etwas entgegen gesetzt werden!
Klarmachen zum Ändern!
Was fordern die PIRATEN Brandenburg?
- Jedem Haushalt und Betrieb ist ein netzneutraler und diskriminierungsfreier Basisanschluss mit einer Mindestbandbreite von 2MBit/512KBit zur Verfügung zu stellen (funkbasierte Verfahren wie UMTS / LTE / Satellit erfüllen nur dann diese Anforderungen, wenn genügend Bandbreite/Kanäle und Wetterunabhängigkeit gewährleistet sind).
- Der Basisanschluss ist in der preislichen Größenordnung der derzeitigen Tarife anzubieten.
- Für sozial Benachteiligte ist ein entsprechend ermäßigter Tarif festzulegen. Für ALGII-Empfänger sind die Kosten zu übernehmen. Außerdem ist die Anschaffung eines einfachen Computers (einschließlich minimal-notwendigem Zubehör) zu ermöglichen.
- Sperrungen (außer bei einem erheblichen, nicht einbringbaren Gebührenrückstand) sind unzulässig, da Sperrungen des Netzzugangs eine neue Form des Hausarrestes darstellen.
- Sind Breitbandanschlüsse aus technischen/zeitlichen Gründen nur über Funkübertragungsverfahren (außer Richtfunk) möglich, ist dies nur eine Übergangslösung, die innerhalb kurzer Frist durch kabelgebundene Verfahren abgelöst werden müssen.
- Dort wo es sinnvoll und möglich ist, sind Übertragungspunkte mittels Glasfaserkabel (FiberToHome) aufzubauen.
Warum fordern die PIRATEN Brandenburg dies?
Das Internet hat im privaten und beruflichen Leben den gleichen Stellenwert wie einst Rundfunk und Fernsehen eingenommen. Der Computer und die Nutzung des Internets werden bereits zum notwendigen Lebensbedarf gezählt (Urteil OLG München).
Neben dem gewerblichen Bereich, in dem die Benutzung des Internets zwingend vorgeschrieben ist (Steuermeldungen, Meldungen zu den Sozialversicherungen, Behördenmeldungen), wird seitens der Behörden auch im privaten Umfeld verstärkt die Nutzung von Dienstleistungen über das Internet gefordert.
Die Nutzung durch jeden Bürger ist aus dem Alltagsleben nicht mehr wegzudenken.
Betriebe sind ohne garantierten Breitbandanschluss nicht arbeitsfähig. Eine Ansiedlung ist daher nahezu ausgeschlossen und die Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen wird damit unmöglich.
Der Zugang zu freier Information ist ebenso ein Grundrecht, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Bürger, die diesen Zugang nicht haben oder nutzen können, sehen sich einer zunehmenden digitalen Barriere ausgesetzt und können sich nicht aus allgemein verfügbaren und unabhängigen Quellen informieren.
Insbesondere in Gebieten mit ländlicher Struktur ist ein Ausgleich der Informations- und Kommunikationsdefizite nur (noch) durch den Internetzugang möglich. Da das Kommunikations- und Datenvolumenaufkommen bereits derzeit immens ist (z.B. E-Mails, Webseiten, VoIP), muss die bereits erwähnte Minimalbandbreite mindestens gewährleistet werden. Die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, wie Treffpunkte, Bibliotheken, Ämter, Schulen aus angeblichen Kostengründen haben zu einer erheblichen Erosion der ländlichen Gebiete geführt. Der schlechte ÖPNV trägt ebenfalls dazu bei, dass insbesondere junge Menschen kaum noch öffentliche Angebote nutzen oder sich mit anderen treffen können. Das Internet stellt hier keinen gleichwertigen Ersatz dar, kann aber zumindest als Brücke dienen.
Schulen, die immer weiter vom Wohnort entfernt sind, erwarten von den Schülern, dass sie einen umfangreichen Zugang zu Quellen haben, um gestellte Aufgaben auch umsetzen zu können. Dies lässt sich heute nur noch über das Internet bewerkstelligen, da viele Nachschlagewerke und Lexika nicht mehr als Druckversion aufgelegt oder im Haushalt aus Kostengründen (vgl. Brockhaus) angeschafft werden.
Die für Medienfragen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten des Europarates stellten in der Abschlusserklärung ihres Treffens vom 28. bis 29. Mai 2009 in Reykjavik fest, dass beim Ausbau des "universellen Zugangs zum Internet" gegebenenfalls der Staat die Initiative ergreifen müsse, wenn "die Marktkräfte nicht in der Lage sind, alle legitimen Bedürfnisse und Bestrebungen zu erfüllen".
Nur 65% der Haushalte in Brandenburg haben Zugang zu einem Breitbandanschluss (Quelle: IHK Potsdam, 25.06.2009). Dies bedeutet aufgrund der Konzentrierung auf die regionale Wachstumskerne eine desaströse Versorgung der ländlichen Gebiete.
Was sind Piraten?
Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine moderne Grund- & Bürgerrechtspartei, die zukunftsfähige, nachhaltige Lösungen sucht.
Bei der Bundestagswahl im September 2009 erreichte die Piratenpartei aus dem Stand 2,0 Prozent bzw. 845.904 Stimmen. Im Vergleich zur Europawahl im Juni 2009 (0,9 Prozent, 229.464 Stimmen) konnten die Piraten die Zahl ihrer Stimmen sogar fast vervierfachen. Die Piratenpartei hat mittlerweile 12.000 Mitglieder. Im Landesverband Brandenburg haben die Piraten ca. 355 Mitglieder (Stand April 2010) die sich zur Zeit in 6 Kreisverbände (BRB, CB, HVL, MOL, OHV, P) gliedern. Die Gründung des Landesverbandes erfolgte am 3. Oktober 2008. Zur Bundestagswahl im September 2009 erreichten die Piraten in Brandenburg 2,5%.
Webseite: http://www.piratenbrandenburg.de
Die Piratenpartei steht:
- für Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte im digitalen und realen Leben
- für nachhaltige Energiepolitik
- für mehr Basisdemokratie und Transparenz in der Politik
Programmantrag
Möglicher Programmantrag für den LPT 2010.1 oder LPT 2010.2
Grundrecht auf Internetzugang (Breitband)
Die Piraten Brandenburg treten für ein Grundrecht auf Internetzugang ein.
I . Was bedeutet diese Forderung?
- Jedem Haushalt und Betrieb ist ein netzneutraler und diskriminierungsfreier Basisanschluss mit einer Mindestbandbreite von 2MBit/512KBit zur Verfügung zu stellen (funkbasierte Verfahren wie UMTS / LTE / Satellit erfüllen nur dann diese Anforderungen, wenn genügend Bandbreite/Kanäle und Wetterunabhängigkeit gewährleistet sind).
- Der Basisanschluss ist in der preislichen Größenordnung der derzeitigen Tarife anzubieten.
- Für sozial Benachteiligte ist ein entsprechend ermäßigter Tarif festzulegen. Für ALG II-Empfänger sind die Kosten zu übernehmen. Außerdem ist die Anschaffung eines einfachen Computers (einschließlich minimal-notwendigem Zubehör) zu ermöglichen.
- Sperrungen (außer bei einem erheblichen, nicht einbringbaren Gebührenrückstand) sind unzulässig, da Sperrungen des Netzzugangs eine neue Form des Hausarrestes darstellen.
- Sind Breitbandanschlüsse aus technischen/zeitlichen Gründen nur über Funkübertragungsverfahren (außer Richtfunk) möglich, ist dies nur eine Übergangslösung, die innerhalb kurzer Frist durch kabelgebundene Verfahren abgelöst werden müssen.
- Dort wo es sinnvoll und möglich ist, sind Übertragungspunkte mittels Glasfaserkabel (FiberToHome) aufzubauen.
II. Wie begründen wir unsere Forderungen?
Das Internet hat im privaten und beruflichen Leben den gleichen Stellenwert wie einst Rundfunk und Fernsehen eingenommen.
Ein Beschluss des OLG München vom 23. März 2010 (1 W 2689/09) sagt Folgendes:
"Angesichts der zunehmenden Bedeutung, die die Nutzung eines Computers in Privathaushalten hat, hält es der Senat zumindest für diskutabel, dass die ständige Verfügbarkeit eines solchen Gerätes mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf gehört. Maßgebliche Aspekte sind hierbei der hohe Grad der Verbreitung, vor allem aber die ständig zunehmende Internet-Nutzung im privaten Alltag, sei es zur Informationsbeschaffung, zur Kommunikation, zur Abwicklung von Geschäften oder als Unterhaltungsmedium die in aller Regel einen Computer erfordert."
Der Computer wird somit bereits zum notwendigen Lebensbedarf gezählt.
Die Häufigkeit der Nutzung ist neben den technischen Voraussetzungen abhängig von Bildung, Alter und Vorlieben der Bürger.
Neben dem gewerblichen Bereich, in dem die Benutzung des Internets vorgeschrieben ist (Steuermeldungen, Meldungen zu den Sozialversicherungen, Behördenmeldungen), wird seitens der Behörden auch im privaten Umfeld verstärkt die Nutzung von Dienstleistungen über das Internet angeboten. Zudem ist auch die Nutzung durch den Bürger nicht mehr aus dem Alltagsleben wegzudenken.
Betriebe sind ohne garantierten Breitbandanschluss nicht arbeitsfähig. Eine Ansiedlung ist daher nahezu ausgeschlossen.
Der Zugang zu freier Information ist genauso ein Grundrecht, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Bürger, die diesen Zugang nicht haben oder nutzen können, sehen sich einer zunehmenden digitalen Barriere ausgesetzt und können sich zudem nicht allgemein verfügbaren Quellen informieren.
Insbesondere in Gebieten mit ländlicher Struktur ist ein Ausgleich der Informations- und Kommunikationsdefizite nur (noch) durch den Internetzugang möglich. Da das Kommunikations- und Datenvolumenaufkommen bereits derzeit immens ist (zB. E-Mails, Webseiten, VoIP), muss die bereits erwähnte Minimalbandbreite mindestens gewährleistet werden. Die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, wie Treffpunkte, Bibliotheken, Ämter, Schulen aus angeblichen Kostengründen haben zu einer erheblichen Erosion der ländlichen Gebiete geführt. Der schlechte ÖPNV trägt ebenfalls dazu bei, dass insbesondere junge Menschen kaum noch öffentliche Angebote nutzen oder sich mit anderen treffen können. Das Internet stellt hier keinen gleichwertigen Ersatz dar, kann aber zumindest als Brücke dienen.
Schulen, die immer weiter vom Wohnort entfernt sind, erwarten von den Schülern, dass sie einen umfangreichen Zugang zu Quellen haben, um gestellte Aufgaben auch umsetzen zu können. Dies lässt sich heute nur noch über das Internet bewerkstelligen, da viele Nachschlagewerke und Lexika nicht mehr als Druckversion aufgelegt oder im Haushalt aus Kostengründen (vgl. Brockhaus) angeschafft werden.
Zu Zeiten der staatlichen Post ist ein Großteil der Telekommunikation-Infrastruktur bereits durch Steuergelder aller Bürger aufgebaut worden. vor der Privatisierung und der Schenkung an die Telekom aufgebaut worden.
III. Beschluss der Minister der Mitgliedstaaten des Europarates
Die für Medienfragen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten des Europarates stellten in der Abschlusserklärung ihres Treffens vom 28. bis 29. Mai 2009 in Reykjavik fest, dass
die Europäer das Internet zunehmend als "grundlegendes Werkzeug für alltägliche Aktivitäten zur Verbesserung ihrer Lebensqualität nutzen" würden. Internetdienste müssten daher leicht zugänglich, sicher, zuverlässig und dauerhaft verfügbar sein. Aus diesen Gründen empfehlen die Minister den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um den "öffentlichen Nutzen des Internets" zu erhöhen. Dazu gehörten auch Vorkehrungen, die die Verfügbarkeit kritischer Infrastrukturen und Ressourcen "im öffentlichen Interesse" sicherstellen. Beim Ausbau des "universellen Zugangs zum Internet" müsse gegebenenfalls der Staat die Initiative ergreifen, wenn "die Marktkräfte nicht in der Lage sind, alle legitimen Bedürfnisse und Bestrebungen zu erfüllen".
Die Minister verweisen ausdrücklich darauf, dass die Mitgliedstaaten bei der Terrorismusbekämpfung an die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden sind.
Alle Eingriffe in die Freiheiten der Bürger müssten durch Gesetze begründet werden, klar abgegrenzt sein und die Verhältnismäßigkeit wahren.
IV. In Brandenburg geht es nicht voran.
Insbesondere Brandenburg steht durch die jahrelange Vernachlässigung der Infrastruktur an letzter Stelle im Ausbau des Breitbandes. Die angebliche Netzabdeckung von 80% (Schätzung des Landwirtschaftsministeriums) der Haushalte darf ernsthaft bezweifelt werden. Hier werden theoretisch mögliche Funkanschlüsse via GRPS oder Satellit mitgezählt, die im Sinne einer Breitbandverwendung untauglich sind. Tatsächlich sind es nur 65% (IHK-Potsdam, 25.06.2009). Dies bedeutet aufgrund der Konzentrierung auf die RWKs (regionale Wachstumskerne) eine desaströse Versorgung der ländlichen Gebiete. Initiativen wie http://www.breitbandatlas-brandenburg.de stellen lediglich eine Sammlung von Nachfragewünschen (z.Zt. 12088 Bedarfsmeldungen) von Bürgern und Unternehmen dar, die Kenntnis von dieser Initiative haben. Im Endeffekt hat dies aber keinen Einfluss auf die Angebotssituation der DSL-Provider, die hohe Kosten für den Ausbau scheuen. Auch Absichtserklärungen der Landesregierung von 2007 und 2008 sind wirkungslos verpufft.
So liegen dem federführenden Landwirtschaftsministerium zum 16.07.2010 lediglich 100 Anträge auf Fördermittel vor.
- Mögliche Verfahren