AK Kommunalpolitik/Treffen/2012-12-05
Beginn: Teilnehmer:
Protokoll: alle
TOP 1 Formalia
Begrüßung /Protokollbestätigung 06.11.12/Erledigung Arbeitsaufträge/Eintragung der Teilnehmer
- Arbeitsaufträge:
TOP 2. Wahl des Versammlungsleitung
- Ralf einstimmig zum Versammlungsleiter gewählt, heute funktioniert sein Mumble sehr gut bis zum Ende der Sitzung !
- Protokoll übernimmt Tino
Top 3. Annahme des Entwurfs zur Tagesordnung (Ralf entworfen)
- bestätigt
Top 4. Schwerpunktthema heute: Kommunalreform 2. Teil Zukunft der Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg Kommunale Verwaltungsstruktur Brandenburg: Landkreise, Kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Kommunen.Hier findet ihr eine entsprechende Brandenburg-Karte: http://www.geobasis-bb.de/LGB1/service/karten.htm Besonderheit: die 4 kreisfreien Städte besitzen sämtliche kommunalen Aufgaben die sonst zwischen den Landkreisen und Ämtern/amtsfreien Kommunen geteilt sind. Ist-Stand: Kreise und Reformen in Brandenburg Die Kreise in Brandenburg gibt es seit der Kreisreform 1993. Damals wurde die Zahl der Kreise von 38 auf 14 und die Zahl der kreisfreien Städte von 6 auf 4 reduziert. Es gibt vier Oberzentren, die auch kreisfrei sind (Potsdam, Cottbus, Brandenburg/Havel, Frankfurt/Oder), 34 Mittelzentren und 8 Mittelzentren in Funktionsteilung. Schulden der kreisfreien Städte Potsdam, Brandenburg/H., Cottbus, Frankfurt/O.: http://www.statistik-berlin-brandenburg.de/pms/2012/12-10-23a.pdf
- Zuweisungsschlüssel überprüfen für die kreisfreien Städte überprüfen
- unterschiedliche Pro-Kopf-Bezuschussung
- (auf Dokumenteseite der AK unter Finanzen zu finden; Finanzministerium)
Das Land ist in fünf Regionale Planungsgemeinschaften eingeteilt (mit jeweils eigener Verwaltung und Vertreterversammlung die sich aus den Mitgliedskreisen (z.B. OB, Verwaltungsspitzen der Kommunen) zusammensetzt):. - Prignitz-Oberhavel (Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz); - Uckermark-Barnim (Barnim, Uckermark); - Oderland-Spree (Frankfurt/Oder, Märkisch-Oderland, Oder-Spree); - Lausitz-Spreewald (Cottbus, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße); - Havelland-Fläming (Brandenburg/Havel, Potsdam, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming). Aufgaben, Ziele und Rechtsgrundlagen siehe unter: http://gl.berlin-brandenburg.de/regionalplanung/index.html Hier einige Links zur Einführung in das Thema wie die Reformen in unseren Nachbarbundesländern gelaufen sind: http://de.wikipedia.org/wiki/Kreisgebietsreform_Mecklenburg-Vorpommern_2011 http://www.qbus.de/kunden/verwaltungsreform/Kreisgebietsreform.802.html?PHPSESSID=fdf0eb20bc85d2a4210fe6db20795099 http://www.pwc.de/de/offentliche-unternehmen/assets/090129_Anlagen_Prsentation.pdf http://de.wikipedia.org/wiki/Kreisreform_Sachsen_2008 http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=25128 Ralf: Als Diskussionsgrundlage hier meine Position zum Thema:
"Die Landkreise werden in den Grenzen der bestehenden regionalen Planungsgemeinschaften beibehalten und auf 5 reduziert. (siehe die 5 Planungsgemeinschaften). Die Planungemeinschaften bilden derzeit etwa 2-3 Landkreise ab, hier gibt es jeweils eine Geschäftsstelle und eine gemeinsame Beschlußlage (Mitglieder sind die Landkreise/kreisfreien Städte). Deshalb macht es Sinn Landkreise und Planungsgemeinschaften in den gleichen Grenzen beizubehalten (5 Landkreise + die Landeshauptstadt Potsdam blieben dann noch übrig). Die kreisfreien Städte (außer Potsdam als Landeshauptstadt) sollten mit den Landkreisen fusionieren (sind ohnehin finanziell nicht mehr lebensfähig).
In Brandenburg erfüllen die Kreisfreien Städte, die Landkreise und die Kommunen die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind aber zugleich auch "Untere Landesbehörde", d. h. sie müssen auch Weisungen des Landes befolgen. Das Land als Gesetzgeber und Obere Kommunalaufsicht ist zuständig für den Zuschnitt der Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen (juristisch schon mehrfach bestätigt). Die Kreisfreien Städte sind eine Mischform zwischen Landkreisen und Kommunen, sie nehmen alle kommunalen/kreislichen Aufgaben selbst war. Damit sind sie aber offensichtlich finanziell überfordert (siehe deren Verschuldungen). Eine Reform ist aus finanzieller Sicht, wegen der Bevölkerungsveränderungen, wegen des Ausbaus der Online-Verwaltung (was wir als Piraten forcieren wollen) und wegen der Planungsnotwendigkeiten in größeren Räumen unabdingbar. Meiner Ansicht sollte es keine "Brachialreform", wie die SPD es plant, geben.Die Landkreise sollten auch nicht abgeschafft werden, da sonst die meisten Kommunen neue Ämter wie Jugendamt, Verkehrsamt etc. neu aufbauen müßten. Sondern eine Zwischenvariante mit 5 Landkreisen, die auch die Bürger mitnimmt. Die gemeinsame Regionalplanung (siehe Link !) kann dann auch demokratischer in den Kreistagen mitbestimmt werden (z. B. bei der Windkraft). Natürlich kann es, wie jetzt auch schon, Verwaltungsaußenstellen geben um die Fahrtwege nicht unzumutbar zu verlängern." Holger: Reduzierung der Verwaltungsstellen um ~ 15.000 in BB (Landesbedienstete) geplant Ralf: Wollen wir mit den Positionen aus dieser und der letzten Sitzung einen LPT-Antrag vorbereiten ? Ja, der Vorschlag 5 LKs +Potsdam wird befürwortet. Ralf will Antrag vorbereiten, der zur Diskussion gestellt wird. Pro- und Contrapunkte wurden diskutiert. Pro: Verwaltungsabbau, überflüssige Stellen würden gestrichen Contra: auch Stellenabbau Top 6. Sonstiges/neuer Termin/Themenvorschläge/Schließen der Sitzung - in der AG Politik wird der "Ämterabschaffungsantrag" nächstes mal behandelt, danach bringe ich ihn ein in den nächsten LPT. Ich bin für die Umformulierung des Antrages, statt > Die PIRATEN Brandenburg wollen die Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) in folgenden Punkten ändern: "Die Ämter werden abgeschafft. Die §§ 133 bis 140 der Kommunalverfassung sollen deswegen ersatzlos gestrichen werden. " < > Die PIRATEN Brandenburg wollen die Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) in folgenden Punkten ändern: "Der Amtsdirektor soll direkt von den Einwohnern der amtsangehörigen Gemeinden gewählt werden. Dazu soll in § 138 Kommunalverfassung Absatz 1 S. 2 2. Teilsatz gestrichen und ein weiterer Absatz mit dem Inhalt `Für die Wahl des Amtsdirektors gilt § 53 entsprechend` in § 138 eingefügt werden." < Die Begründung bleibt gleich, der Antrag wird m.E. so verständlicher. Dies entspricht in etwa dem, was bei der letzten Sitzung besprochen wurde. - aktuelle Abwasseraltanschließerproblematik im HVL: http://hvl.piratenpad.de/wah2? Dort dargestellte Rechtsauffassung ist m.E. nicht haltbar. Es hätte -unterstellt man die Richtigkeit des Sachverhaltes- bis zum 02.01.2012 ein Antrag auf Aufhebung der Beitragsbescheide gestellt werden müssen (§§187 ff. BGB, § 48 Abs. 4 VwVfG). Themenvorschläge nächste Sitzung: Ralf: Kommunalwahlen 2014: Erarbeitung eines Ablaufplans "Was muß ein KV/RV machen um Kandidaten für die Wahl zum Kreistag und zur SVV/GVV/Ortsteilbeirat aufzustellen ?"
- Schwerpunkt Formalien
- Termin für nächste Sitzung: 10.01.2013 um 20:00 Uhr auf Mumble Schliessen der Sitzung: 21:40 Uhr