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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Prüfung sog. Rasselisten

Aus PiratenWiki
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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 13.07.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.2 von Nr 75:in spe.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.2.

Änderungsantrag Nr.
WP052
Beantragt von
Nr 75:in spe
Betrifft
Wahlprogramm
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen:

Die PIRATEN Brandenburg wollen sich für eine wissenschaftliche Prüfung von Listen sogenannter Kampfhunde in der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg einsetzen. Eine etwaig auf Grund dieser Prüfung gebotene Änderung dieser Normen darf bei Gesetzesänderung nicht zu weiteren Belastungen und rechtlichen Verschlechterungen für andere Hundebesitzer führen.

Begründung

Der Antrag zielt auf die Listen in § 8 Abs 2 und Abs 3 HundehalterV ab, die in ihrer Pauschalität wissenschaftlich nicht haltbar sind.

Auch wenn es unschön ist, soll angemerkt werden, dass viele der Hunde (, die bereits vor 2004 gehalten wurden,) und die 2004 (aufgrund der Hundehalterverordnung vom 16. Juni 2004) in Tierheimen untergebracht wurden, im Jahr der Landtagswahl (also 2014), längst verstorben sein werden oder bereits jetzt verstorben sind. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Hundes liegt eben nicht deutlich über 10 Jahren. Das bedeutet, dass der Mehrzahl dieser Tiere nicht mehr geholfen werden kann - jedenfalls nicht von den PIRATEN. Eine mit "Abschaffung von Rasselisten" überschriebene Änderung kann jedoch zur Einführung von weiteren Belastungen für andere Hundebesitzer gebraucht werden; als da wären: weitergehende Kennzeichnungspflichten, kostenintensive Maßnahmen zum Wohl von Lobbygruppen usw. usf.

Daher sollte bei solchen Anträgen nicht auf vermeintliche Vorbilder abgehoben, sondern die "Minimalinvasivität" für die Betroffenen in den Vordergrund gestellt werden.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. RicoB CB
  2. Frank Steinert
  3. ...
  4. Karsten Heyde

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Achim Ag ?
  2. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Achim Ag

Die Einführung der "Hundelisten" und die damit verbundene Diskussion hat zu einigen richtigen Überlegungen geführt. Chip, Hundeführerschein, Einschränkung der Leinenfreiheit etc.

Das Verhältnis zwischen Hundehalter und Hund ist oft von Unwissenheit, mangelnde Fürsorgepflicht und Verantwortungslosigkeit geprägt. Der TÜV bringt auch Nachteile für den Autofahrer mit sich, aber irgendwie ist man doch froh, wenn die Bremsen der motorisierten Verkehrsteilnehmer funktionieren. Das hier auch von Geldumverteilung zugunsten der Prüfunternehmen zu reden ist, nur ein erneuter Beweis, dass wir im Kapitalismus leben. Eine ersatzlose Streichung der Hundelisten ist nicht wünschenswert. Auch Diskussion (Prüfung)über "Listen" lenkt von nötigen grundlegenden Veränderungen ab. Hunderechte sind einzufordern. Jedes Tier hat Anspruch auf ein seinen Neigungen und Voraussetzungen entsprechendes Leben. Das bedeutet auch, das dem uneinsichtigen Halter (unabhängig von Hunderassen) dies durch Gesetzeskraft klar gemacht werden muss. Die "Liste" wird sich dann überholen. Also, mit welchen Forderungen kann man das Verhältnis Mensch/Hund entkomplizieren?

Der vorliegende Antrag ist irgendwie nutzlos, wir befinden uns immer in einem permanenten Prozess der "Prüfung". Ein Arbeitskreis "Tierhaltung" könnte hier Nutzvolles zustande bringen. Man darf sich auch mal zu einem Thema nicht äussern. Der zweite Antrag "Rasseliste" wird abgelehnt, der vorliegende Antrag zurück gezogen. Arbeitskreis gegründet.

  1. Hans-Jörg Guhla

Ich muss grundsätzlich sagen, dass die Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg mehr auf gefährliche Hunde sich ausrichtet als auf allgemeine Hundehaltung und die Pflichten eines jeden Hundebesitzers überhaupt. Die ist meiner Meinung nach völliger Blödsinn. Nur Besitzer von sogenannten gefährlichen Hunden haben Leistungen zu erbringen, doch andere Besitzer, welche keine Ahnung von Hundehaltung haben, brauchen es nicht und wundern sich über Beißereien auf öffentlichen Plätzen. Alle Besitzer müssen gleichgestellt werden und jeder muss den Nachweis erbringen, dass er willens und fähig ist, einen Hund zu halten und zu führen.

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

...