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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Transparente Haushaltspolitik als Grundlage für Effizienz und Effektivität

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 10.07.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.2 von Mücke für Taskforce Haushalt und Finanzen.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.2.

Änderungsantrag Nr.
WP017
Beantragt von
Mücke für Taskforce Haushalt und Finanzen
Betrifft
Wahlprogramm
Beantragte Änderungen

Die Piraten Brandenburg sind der Überzeugung, dass ein solides Haushalten nur mit Effizienz (Die Dinge richtig tun) und Effektivität (Die richtigen Dinge tun) funktionieren kann, die auf den Prinzipen der transparente Haushaltspolitik basiert. Neben den bereits genannten Punkten sind für uns die Prinzipien der Open Government Bewegung ein zentrales Element erfolgreicher Landespolitik. Durch Transparenz, offenes Haushaltswesen, barrierefreien Zugang zu Haushaltsdaten aber auch Fairness und Verantwortungsbewusstsein wird mehr Beteiligung und Kontrolle erreicht.

Begründung

Open Government ist ein Synonym für die Öffnung von Regierung und Verwaltung gegenüber der Bevölkerung und der Wirtschaft. Offene Verwaltungen erlauben es Politikern und Bürgern, Entscheidungsprozesse nach zu vollziehen und damit beurteilen zu können, ob Mittel sinvoll eingesetzt werden.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Mücke
  2. Die_Dine
  3. andreas390
  4. Agnito
  5. Ralf
  6. Edmund Müller
  7. RicoB CB
  8. Sascha Kahle
  9. Frank Steinert
  10. FireFox

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Bin dafür, s.o., müßte textlich aber noch mal überarbeitet werden. Agnito

andreas390: Danke für die kritische Durchsicht. Soweit im ersten Satz des Antrages ein Schreibfehler vorliegt, kann/soll dieser noch im Nachgang korrigiert werden, da hierdurch keine sinnentstellende inhaltliche Korrektur mit verbunden ist.

Argument 2

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