Antragsfabrik/LPT 2012.2/Vollständige technische Aufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen zur Protokollierung
Dies ist ein am 13.07.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.2 von Edmund Müller. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- GP012
- Beantragt von
- Edmund Müller
- Betrifft
- Parteiprogramm
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm an geeigneter Stelle (beispielsweise als Unterpunkt unter dem beantragten Hauptpunkt im Antrag GP002) folgenden Passus einzufügen:
Gerichtsverhandlungen werden zur Protokollierung in Bild und Ton lückenlos aufgezeichnet. Die Verfahrensbeteiligten können eine amtlich beglaubigte Kopie davon erhalten.
- Begründung
Im Rahmen der Transparenz gerichtlicher Verfahren sind die derzeitigen Protokollierungsvorschriften und – methoden nicht mehr zeitgemäß. Es ist technisch ohne Weiteres möglich Gerichtsverhandlungen in ihrer Gesamtheit in Bild und Ton fest zu halten. Auseinandersetzungen über unrichtige, unvollständige oder gar falsche Verhandlungsprotokolle wären dadurch obsolet. Ebenso Regelungen zu Protokollberichtigungsanträgen, Protokollinhalten usw. Hierzu könnten Gesetzeswerke deutlich entschlackt werden.
Es häufen sich auch Berichte unvollständiger Protokollierung, z.B. in familienrechtlichen Verfahren.
Nicht nachvollziehbar ist, dass nach der Rechtsprechung ein Wortprotokoll einer Verhandlung weder nötig noch angestrebt wird. Die derzeitigen Regelungen erlauben Richtern zu entscheiden, was wichtig genug wäre, in das Protokoll aufgenommen zu werden, und was diesem fern bleibt. Sie dürfen sogar Anträge der Parteien auf Einträge ins Protokoll zurück weisen. Dabei kann unter Umständen zum Zeitpunkt der Verhandlung gar nicht festgestellt werden, welche Wichtigkeit eine Begebenheit zukünftig noch entwickelt.
Die Aufzeichnung in Bild und Ton entlastet zudem den Richter selbst vom Vorgang der Protokollierung in den Fällen, in welchen kein Protokollierungsbeamter hinzu gezogen wird. Er kann sich vollständig auf den Fall konzentrieren. Niemand muss sich - subjektive - Gedanken machen, was wichtig wäre, um in das Protokoll aufgenommen zu werden.
Auch dieses kann man als teilweise Geheimjustiz werten, denn was nicht im Protokoll steht, entzieht sich der Nachprüfbarkeit, und beeinflusst stark, was die nachfolgende Beschwerdeinstanz überhaupt überprüfen kann.
Eine sehr überzeugende Darstellung der Unzulänglichkeit der Protokollierung in unserer Justiz lässt sich in Rolf Bossis "Halbgötter in Schwarz" im Kapitel 3, S. 43 ff. nachlesen.
Eine demokratische Gesellschaft hat weder ein Interesse noch einen Bedarf daran, dass prozessuale Vorgänge nach willkürlichen, zumindest subjektiven Gesichtspunkten aus der Protokollierung fallen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- RicoB CB Das hat in diesem Detailierungsgrad (gesehen im Zusammenhang mit den folgenden GP-Anträgen!) nichts im Grundsatzprogramm zu suchen.
- Frank Steinert
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
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Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...