Archiv/AG Satzung/GO
Geschäftsordnung der AG Satzung
- Folgende GO wurde am 20.05.2010 von der AG Satzung für die AG Satzung beschlossen.
Es wird auf Zuruf ein Versammlungsleiter gewählt. Der Versammlungsleiter leitet die Sitzung.
§ 2 Umfang der Redezeit von AG- Mitgliedern und Gästen
(1) Die Redezeit kann vom Versammlungsleiter aufgrund der Tagesordnung oder aus sonstigen sachlichen Gründen begrenzt werden.
(2) Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können das Wort ergreifen; möglichst ohne, dass eine Unterbrechung eines anderen Redners erforderlich wird.
(3) Gäste können sich zu Wort melden. Die Wortmeldung erfolgt in der Weise, dass der Gast verbal oder durch Texteingabe im Pad sinngemäß äußert: "ich möchte mich zu Wort melden". Daraufhin fragt der Versammlungsleiter nach, welcher Art die Wortmeldung ist. Die Wortmeldung kann folgender Art sein:
a) ich möchte mich kurz zur Sache äußern oder eine Frage stellen,
b) ich möchte weiter ausholen,
c) ich möchte eine Unterbrechung beantragen, um etwas fern der Tagesordnung zu besprechen.
Der Versammlungsleiter entscheidet, anhand der Tagesordnung und nach Maßgabe von zur Verfügung stehender Zeit, organisatorischer Zweckmäßigkeit und sonstigen sachlichen Gründen, ob er die Wortmeldung zulässt. Wortmeldungen zu Abs 3 lit a) sind grundsätzlich zuzulassen.
(4) Der Versammlungsleiter kann Redner zur Ordnung rufen und ihnen insbesondere das Wort entziehen. AG-Mitglieder können beantragen, dass einem Redner das Wort entzogen wird, indem sie "Ende" ins Pad eingeben.
§ 3 Unterbrechungen
Der Versammlungsleiter unterbricht die Sitzung, wenn die AG-Mitglieder dies verlangen; dabei legt er einen Zeitpunkt fest, an dem die Sitzung fortgesetzt wird. Unterbrechungsgründe sind die Besprechung TO-ferner Sachverhalte oder Pausen.