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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2010-07-05

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AG Satzung | Satzungsarbeit | Protokolle & Treffen | Dokumente | Mustersatzungen


Ort & Uhrzeit


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Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung

Eröffnung um 21.00 durch Lars

TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters

  • Versammlungsleiter: Lars, so beschlossen
  • Protokoll: gemeinsam
  • Tagesordnung wurde so beschlossen

TOP 3 Behandlung § 6 Ordnungsmaßnahmen

  • Einstimmiger Beschluss: § 6 SE, Ordnungsmaßnahmen, erhält folgende Fassung:

§ 6 Ordnungsmaßnahmen

(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. 
(2) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen, bis auf den Ausschluss, werden vom Landesvorstand angeordnet. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Landesvorstand bei dem nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet.
Der Einspruch gegen die Enthebung von einem Parteiamt oder Aberkennung  der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden hat zur Folge, dass die Ordnungsmaßnahme bis zur abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes keine Wirkung entfaltet.
(3) Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der in Abs 2 Satz 2 oder 3 genannten Ordnungsmaßnahmen in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
(4) In dringenden und schwerwiegenden Fällen des Abs 2 Satz 2 oder 3, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Landesvorstand ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Die etwaig bestehende Möglichkeit beim zuständigen Schiedsgericht eine einstweilige Aufhebung dieser Ausschließungsmaßnahme zu beantragen, bleibt unberührt.
(5) Die Gliederungen unterhalb des Landesverbandes können entsprechende Bestimmungen in ihre Satzungen aufnehmen.
(6) Der Landesvorstand ist zu Ordnungsmaßnahmen gegenüber nachgeordneten Gebietsverbänden nach § 6 Abs 6 der Bundessatzung in der auf der Gründungsversammlung am 10.September 2006 in Berlin beschlossenen, auf dem Bundesparteitag vom 15. - 16. Juli 2010 in Bingen geänderten Fassung, befugt. Wird die Maßnahme nicht vom nächsten Landesparteitag bestätigt, so tritt sie am Tage nach diesem Landesparteitag außer Kraft.
(7) Gegen Ordnungsmaßnahmen nach den Absätzen 1, 5 und 6 wird die Anrufung eines Schiedsgerichtes sowie die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe nach Maßgabe der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet.

TOP 4 Behandlung der GO für den kommenden LPT

  • Umfängliche Lesung:
  1. GO vom LPT 2009.2 http://wiki.piratenbrandenburg.de/Parteitag/2010.1/Gesch%C3%A4ftsordnung
  2. GO vom BPT 2010.1 http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2010.1/Gesch%C3%A4ftsordnung
  3. Anpassungen Entwurf 5 http://wiki.piratenbrandenburg.de/Satzung/Landessatzung/Entwurf_5#Anpassung_der_GO-LPT


  • uk meint : Allgemeines
  • Anmerkung: eine tolle Protokollnotiz , zum nachfolgendem Satz habe ich allerdings gar nichts gemeint! --Uk 16:16, 6. Jul. 2010 (CEST)

(1) Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. sollte erhalten bleiben.

  • Lars meint: Ausführliche Ausführungen zum Protokollinhalt könnten eine gute Hilfestellung sein.
  • Die Unterscheidung zwischen Parteitags- und Versammlungsämtern erscheint überflüssig.
  • Die AG wird einen Vorschlag zu einer überarbeiteten GO unterbreiten; hierfür werden die Abschnitte 1 und 2 des Entwurfes 5 herangezogen. Abschnitt 3 bedarf im Hinblick auf die geltende Landessatzung einer Überarbeitung. Falls GO-Fragen von Mitgliedern bestehen, möchte die AG diese Fragen auf der nächsten Sitzung ( Montag, 19.07., 21:00 ) beantworten. Fragen können bereits vorab per Wiki-Eintrag oder per eMail an die AG-Satzungs-Mailingliste gestellt werden. - ist konsent.


TOP 5 Behandlung offener Fragen zu § 16 III und § 17 II SE

  • Einstimmiger Beschluss: § 16 SE erhält folgende Fassung:
  • § 16 Wahlen

(1) Der Landesparteitag wählt den Landesvorstand, das Landesschiedsgericht und die Bewerberinnen und Bewerber auf Landeslisten für die Bundestags-, Landtags- und Europawahlen.

(2) Der Landesvorstand wird für die Dauer eines Jahres gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes im Amt.

(3) Das Landesschiedsgericht wird für die Dauer eines Jahres gewählt. Die Amtszeit der Richter des Schiedsgerichtes soll nicht verkürzt werden; im Falle der außerordentlichen Neuwahl eines Landesvorstandes bleibt es bis zum nächsten ordentlichen Parteitag im Amt.

(4) Der Landesparteitag wählt zwei Rechnungsprüfer, die die Aufgaben gemäß § 13 Abs.5 erfüllen. die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.

  • §17 II wird vertagt.

TOP 6 Bestimmung des Termins der nächsten virtuellen Zusammenkunft; TO-Vorschläge zur nächsten Zusammenkunft

  • Nächste Sitzung Montag, 19.07., 21:00.
  • Weitere Sitzung Donnerstag 08.07.2010 22.00Uhr (Vorbereitung Landestreffen, eine Stunde!).


TOP 7 Schließen der Sitzung

  • Die Sitzung wurde um 23:30 Uhr geschlossen