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Geschäftsordnung (GO)

  • Aktuelle Fassung vom 02.09.2013

1. Selbstverständnis & Ziele

1.1.

Die Koordinatorenkonferenz Brandenburg ist eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des § 23 der Landessatzung des LV Brandenburg.

1.2.

1Die Koordinatorenkonferenz Brandenburg (KoKoBB) versteht sich als politisches Einstiegsportal und thematische Koordinationsstelle sowohl für Mitglieder als auch für interessierte Außenstehende. 2Ziel ist es, die politische Themenvielfalt der Piratenpartei Brandenburg zusammenzutragen, kritisch zu reflektieren und politisch umsetzbar aufzubereiten. 3Sie dient als Plattform für politische Diskussionen und Meinungsfindung. 4 Die Arbeit der Piratenpartei Brandenburg auf Kreis-, Regional und Landesebene wird durch die KoKoBB vernetzt und koordiniert. 5Ziel ist es auch, strategische Wege zu erarbeiten, um unsere politische Programmatik den Bürgern und Bürgerinnen nahe zu bringen.
6Die KoKoBB sucht aktiv nach Arbeitsergebnissen und Meinungsbildern der anderen Bundes- und Landes-AGs, um die Weiterentwicklung des Grundsatzprogramms und ein Wahlprogramm zu fördern. 7Sie will dazu beitragen, die bisherigen Ergebnisse zusammenzufügen und aufeinander abzustimmen.

2. Koordinatoren

1Die KoKoBB wählt bis zu drei Koordinatoren. 2Die Aufgaben der Koordinatoren entsprechen den in § 23 Abs. 3 der Satzung genannten Aufgaben. 3Die Wahl findet einmal im Jahr statt. 4§ 23 der Landessatzung findet Anwendung. 5Die Nachwahl ist zulässig.

6Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. 7Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. 8Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). 9§24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.

10Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.

3. Beschlussfassung

1Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. 2Für eine Sitzung soll mit einer Frist von sieben Tagen geladen werden. 3Jedes Mitglied der KoKoBB hat das Recht, seine Meinung zu äußern. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. 4Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. 5Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der Ja-Stimmen der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen.

3.1. Allgemeine Beschlüsse

1Alle aktiven Mitglieder in der KoKoBB haben ein einfaches Stimmrecht. 2Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt.

4. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern

Mitglieder der KoKoBB, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt und verlieren bis auf Widerruf ihr Stimmrecht.

5. Kommunikation innerhalb der AG Politik/Sitzungen

5.1. Sitzungen

1Die KoKoBB hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. 2Diese Sitzung findet als Onlinekonferenz oder Realsitzung statt. 3In dieser Sitzung werden Anträge abgearbeitet, Beschlüsse gefasst und offene Punkte besprochen.

1Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.

5.2. Mailingliste

1Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste brb-ag-politik@lists.piratenpartei.de zu senden. 2Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht. 3Die Registrierung erfolgt über https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/brb-ag-politik

4Kritische sowie unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!!

6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

1Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft. 2Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Politik und müssen im Protokoll festgehalten werden. 3Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.